Zuschuss für Rußpartikelfilter
Förderung nun auch für leichte NutzfahrzeugeSeit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Erstmals können auch leichte Nutzfahrzeuge den Zuschuss erhalten, wovon insbesondere Handwerker profitieren können. Gefördert werden Pkw´ s mit erstmaliger Zulassung vor dem 1. Januar 2007 und leichte Nutzfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt sind Fahrzeughalter, die ihren Pkw seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet haben. Für Halter leichter Nutzfahrzeuge kann der Zuschuss gezahlt werden, wenn der Filter nach dem 12. Mai 2010 eingebaut wurde. Zu beachten ist, dass der Fördertopf für rund 160.000 Nachrüstungen reicht. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.
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