LV Mecklenburg-Vorpommern - Tipps und Hilfen rund um Soziales

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Tipps und Hilfen rund um Soziales

23.02.2010

Sozialversichert während der Erziehungszeit

Das ist bei Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zu beachten, wenn Elterngeld bezogen wird.

Nach der Geburt eines Kindes nehmen viele Eltern eine Auszeit von ihrem Job und beanspruchen das Elterngeld. In der Regel bleibt in dieser Zeit ihr Sozialversicherungsschutz bestehen, ohne dass dafür Beiträge gezahlt werden müssen. Aber: Es gibt auch Ausnahmen. Die wichtigsten Regelungen finden Sie hier. Eine ausführliche Erläuterung hat der Verband für seine Mitglieder in dem Info-Service Nr. 9 „Erziehungszeit und Sozialversicherung" zusammengefasst. Mehr dazu

29.10.2009

Kindergeld online beantragen

Anträge können damit schneller bearbeitet werden.

Die Anträge auf Kindergeld dürften ab sofort schneller bearbeitet werden. Denn sie finden sich nun im Internet und können auch dort ausgefüllt werden. Das bringt einige Vorteile mit sich. Denn wenn eine Angabe fehlt oder nicht richtig sein kann, meldet das Programm sofort einen Fehler. Mehr dazu

01.11.2009

Hilfe beim Streit mit der Privaten Krankenversicherung

PKV-Ombudsmann versucht zu schlichten.

Konflikte zwischen einer Privaten Krankenverischerung und einem ihrer Versicherungsnehmer müssen nicht zwingend von einem Gericht geklärt werden. Denn privat Krankenversicherten steht kostenfrei der Ombudsmann Private Kranken- und Pflegeversicherung zur Verfügung. Wie das ganze funktioniert und wie der Ombudsmann zu erreichen ist, hat der Bund der Steuerzahler zusammengestellt. Mehr dazu

30.10.2009

Minijobber - Arbeitgeber müssen sie genau befragen

Bei weiteren Beschäftigungsverhältnissen könnten sonst Nachzahlungen drohen.


(Foto: Techniker Krankenkasse)
Durch eine Gesetzesänderung sind Arbeitgeber verpflichtet, Mini-Jobber, die bei ihnen arbeiten, nach weiteren Beschäftigungsverhältnissen zu befragen. Denn wenn der Mitarbeiter noch weitere Jobs hat und insgesamt mehr als 400 Euro pro Monat verdient, muss der Arbeitgeber für ihn statt der Pauschalbeträge die höheren regulären Sozialversicherungsbeiträge abführen. Für die Zeit vor 2009 kann der Arbeitgeber sich allerdings auf zwei Urteile von Sozialgerichten berufen. Die hatten die Sachlage nämlich anders eingeschätzt. Mehr dazu

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