LV Mecklenburg-Vorpommern - Pressemitteilungen Archiv

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12.10.2007

Beim Schuldenabbau muss Mecklenburg-Vorpommern Vorreiter sein

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert Schuldenverbot in der Landesverfassung zu verankern

Als scheidender Bundesratspräsident beweist Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff, dass auch ein kleines und strukturschwaches Land einen ausgeglichen Haushalt realisieren kann und dass zudem der Schuldenabbau möglich ist. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern ist deshalb Ministerpräsident Dr. Ringstorff prädestiniert, als Mitglied der Föderalismuskommission II eine aktive Rolle zu übernehmen. Mehr dazu

27.09.2007

Schwarzbuch 2007 erscheint - vier Fälle aus Mecklenburg-Vorpommern

Unter dem Titel "Die öffentliche Verschwendung" erscheint heute die 35. Ausgabe des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler.

Aus Mecklenburg-Vorpommern sind vier Fälle von Steuergeldverschwendung aufgenommen. "Diese Verschwendungsfälle stehen symbolisch für unwirtschaftlichen, ineffektiven, mitunter verschwenderischen Umgang der öffentlichen Hand mit Steuergeldern. Sie sind allerdings nur die Spitze des Eisberges", so der Bundesgeschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel. Mehr dazu

20.09.2007

Sparanstrengungen und strikte Haushaltsdisziplin

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den Doppelhaushalt 2008/2009 da erstmalig mit dem Schuldenabbau begonnen wird

Als ein positives Zeichen sieht der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern die Vorstellung des Doppelhaushaltes 2008/2009. Demnach wird MV im nächsten Jahr damit beginnen, den seit 1990 angewachsenen gigantischen Schuldenberg in Höhe von 10,9 Milliarden Euro abzutragen. Für 2008 ist eine Tilgung von 100 Millionen Euro und 2009 von 150 Millionen Euro vorgesehen. Mehr dazu

18.09.2007

Solidarpaktmittel richtig einsetzen

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die erreichte Verwendungsquote von 95 Prozent

Als ein positives Zeichen sieht der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern die Momentaufnahme des Fortschrittsberichtes 2006. Demnach weist MV mit 95 Prozent eine nahezu vollständige zweckgerechte Verwendung der erhaltenen Solidarpaktmittel in Höhe von 1.104 Mio. Euro nach und liegt damit bundesweit auf dem zweiten Platz. Mehr dazu

14.09.2007

Etappensieg für alle Pendler

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die neue Verfahrensweise zur Pendlerpauschale

Seit dem 01.01.2007 können Pendler nur noch ab dem 21. Entfernungskilometer die Pendlerpauschale anwenden. Nachdem nun auch der Bundesfinanzhof ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Streichung der ersten 20 Kilometer bei der Pendlerpauschale äußerte, lenkte das Bundesfinanzministerium ein. Mehr dazu

22.08.2007

Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg

Bund der Steuerzahler fordert spürbare Entlastung der Steuer- und Beitragszahler

Im Vorfeld der am kommenden Donnerstag und Freitag auf Schloss Meseberg stattfindenden Klausurtagung des Bundeskabinetts fordert der Bund der Steuerzahler (BdSt) Maßnahmen zur Entlastung der Steuer- und Beitragszahler. An der Spitze des Forderungskatalogs steht die Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Mehr dazu

24.07.2007

Kabinettsbeschluss zur Privatisierung der Deutschen Bahn AG

Bund der Steuerzahler fordert Nachbesserungen

Für ordnungspolitisch verfehlt und haushaltspolitisch riskant hält der Bund der Steuerzahler (BdSt) das Modell der Bahn-Privatisierung, auf das sich die Bundesregierung heute geeinigt hat. Bundestag und Bundesrat müssen die Weichenstellungen korrigieren, fordert der BdSt. Mehr dazu

30.07.2007

Der Soli muss weg!

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern: Soli-Abschaffung senkt auch die Steuern im Osten

Angesichts der aktuellen Debatte fordert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern die komplette Abschaffung des Solidaritätszuschlags. Die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag fließen in den Bundeshaushalt und dienen nicht direkt dem Aufbau Ost. Der Vorsitzende des BdSt Mecklenburg-Vorpommern Uwe Karsten: "Die Abschaffung des Soli ist eine Steuersenkung - auch für die Steuerzahler in Mecklenburg-Vorpommern. Der Aufbau Ost kann und muss auch ohne den Solidaritätszuschlag finanziert werden!" Mehr dazu

26.07.2007

Bund der Steuerzahler fordert Politik zum schnellen Handeln auf!

Neue Kreisstrukturreform muss das Land zukunftssicher machen

Nachdem das Verfassungsgericht in Greifswald die für 2009 geplante Kreisgebietsreform am 26. Juli so umfassend scheitern ließ, fordert der BdSt MV eine schnelle Lösung. Vor allem im Hinblick auf die hohen Kosten der politischen Führung in Mecklenburg-Vorpommern und dem Einwohnerschwund. Somit ist der Handlungsbedarf der Großen Koalition entsprechend hoch. Mehr dazu

13.07.2007

Steuerzahler-Gedenktag 2007 am 13. Juli!

Bund der Steuerzahler fordert Senkung der Steuer- und Abgabenbelastung

Der Steuerzahler-Gedenktag 2007 ist am Freitag, den 13. Juli. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Im Vorjahr war der Steuerzahler-Gedenktag am 5. Juli. Damit hat sich der Steuerzahler-Gedenktag um acht Tage nach hinten verschoben. Mehr dazu

13.07.2007

Neuer Ratgeber des Bundes der Steuerzahler: "Erben und Vererben"

In den kommenden Jahren werden in Deutschland mehr Vermögen vererbt als jemals zuvor. Doch wie Vermögen am steuergünstigsten übertragen wird, weiß nicht jeder.

Auch ein Testament oder Erbvertrag ist für viele Bürger noch keine Selbstverständlichkeit. Dabei setzt eine Weitergabe von Vermögen eine gründliche Planung voraus, sollen mögliche Konflikte und Risiken in der Familie und mit dem Finanzamt vermieden werden. Einen Überblick zu diesem Thema bietet der Bund der Steuerzahler mit seinem Ratgeber "Erben und Vererben". Mehr dazu

06.07.2007

Keine höhere Gewerbesteuer!

Höhere Gewerbesteuer schafft keinen Haushaltsausgleich Städte sollen sich auf Kernaufgaben konzentrieren! Mehr dazu

25.05.2007

Glückwunsch, Frau Ministerin!

Zum Geburtstag der Finanzministerin Sigrid Keler am 26.05.2007 gratuliert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern recht herzlich. Mehr dazu

21.05.2007

Finger weg von der Gewerbesteuer!

Steuerzahlerbund lehnt Schweriner Steuererhöhung entschieden ab

Die Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Schwerin, die Gewerbesteuer von 390 auf 430 Prozentpunkte anzuheben, lehnt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern entschieden ab. "Wenn die Stadtvertreter am Montag tatsächlich eine Steuererhöhung von über 13 Prozent beschließen, ist das ein sehr schlechtes Zeichen für unsere Wirtschaft in Schwerin. Bislang war die Landeshauptstadt mit einem Gewerbesteuersatz von 390 Prozent ein attraktiver Standort im Land. Das muss auch so bleiben!" fordert Uwe Karsten, Vorsitzender des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg Vorpommern. Mehr dazu

05.02.2007

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern: Neue Broschüre informiert über Steuerrechtsänderungen 2007

Jedes Jahr dasselbe: Zum Jahreswechsel müssen sich die Steuerzahler auf eine Flut von Änderungen im Steuerrecht einstellen. Wer nicht informiert ist, verschenkt Geld. Deshalb hat der Bund der Steuerzahler in einer Broschüre alle wichtigsten Änderungen zusammengestellt. Mehr dazu

12.01.2007

Bund der Steuerzahler MV: Schuldenuhr läuft nicht weiter

Landesregierung kann Haushaltsjahr 2006 ohne Neuverschuldung abschließen

Die Landesregierung konnte das Haushaltsjahr 2006 ohne Neuverschuldung abschließen. Damit ist das Ziel, einen ausgeglichenen Haushalt ohne neue Kredite vorzulegen, bereits vor 2009 erreicht. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern stoppt seine Schuldenuhr und erwartet die Fortsetzung des Sparkurses. Vor allem bestehende Schulden und Verbindlichkeiten müssen nun abgebaut werden. Mehr dazu

22.12.2006

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern: Kommunales Wohnungseigentum ist einmaliges Tafelsilber!

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern rät zur Vorsicht beim Verkauf von kommunalem Wohnungseigentum. Nachhaltige Haushaltssanierung à la Dresden sei auf diesem Weg kaum möglich. Mehr dazu

04.12.2006

Bund der Steuerzahler mahnt: Gipfelkosten offen legen und begrenzen

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert mehr Transparenz bei den Gesamtkosten des G 8-Gipfels 2007. Die Ausrichtung des Gipfels darf den Konsolidierungskurs des Landes nicht gefährden. Mehr dazu

26.09.2006

Schwarzbuch 2006 erscheint - vier Fälle aus MV

Unter dem Titel "Die öffentliche Verschwendung" erscheint heute die 34. Ausgabe des Schwarzbuches des Bundes der Steuerzahler. Aus Mecklenburg-Vorpommern sind vier Fälle von Steuergeldverschwendung aufgenommen. Mehr dazu

05.09.2006

Bund der Steuerzahler begrüßt Stopp der Neuverschuldung

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Ankündigung der Landesregierung, ab 2009 einen ausgeglichenen Haushalt ohne Kreditaufnahme vorzulegen. Dieses Ziel muss im Interesse unserer Kinder auch nach dem Wahlkampf im Regierungsprogramm festgeschrieben werden - ganz egal welche Koalition regiert. Das bedeutet: "Sparkurs ohne Schonfrist". Mehr dazu

16.08.2006

Richtig so, Herr Landesvorsitzender!

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert Dr. Till Backhaus auf, in der SPD für die Rücknahme der Mehrwertsteuererhöhung zu werben. Backhaus hatte die Mehrwertsteuererhöhung gegenüber dem Handelsblatt zuvor als "Gift für die Konjunktur und die Entwicklung der neuen Länder" bezeichnet.

Der Bund der Steuerzahler hat seit Anfang des Jahres massiv gegen die Steuererhöhungen der Großen Koalition gekämpft. Und das mit guten Gründen: Die von der Bundesregierung beschlossenen Steuererhöhungen sind konjunkturschädlich, zerstören die Binnennachfrage und heizen die Inflation an. Zudem sind sie überflüssig, weil die Steuermehreinnahmen vorauszusehen waren.

Die Äußerungen des Landesvorsitzenden der SPD Mecklenburg-Vorpommern Dr. Till Backhaus zeigen, dass langsam die steuerpolitische Vernunft der SPD zurückkehrt, die nach der Bundestagswahl verloren gegangen war.

Dazu der BdSt-Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel: "Die Erkenntnis von Herrn Backhaus kommt spät, aber nicht zu spät. Soll sie kein Strohfeuer im Landtagswahlkampf bleiben, muss Backhaus nun viel Überzeugungsarbeit leisten. Am besten beginnt er beim Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD), der nächste Woche Backhaus in seinem Wahlkreis besucht."

08.08.2006

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern: Kundenorientierung der Finanzverwaltung gut für das Land

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die Bestrebungen zu mehr Kundenfreundlichkeit in der Steuerverwaltung. Mehr Kooperationsbereitschaft und Entgegenkommen der Finanzämter nützen dem Land, den Unternehmern und Steuerzahlern mehr als teure Imagekampagnen.

Noch vor einem Jahr hatte das Unternehmermagazin "impulse" (Ausgabe 04/2005) insbesondere die ostdeutschen Finanzämter als scharf und unnachgiebig beschrieben. Im Negativ-Ranking der Bundesländer lag Mecklenburg-Vorpommern vorn. Dieses schlechte Image wollte Finanzministerin Sigrid Keler (SPD) nicht auf sich sitzen lassen. Die Finanzverwaltung reagierte mit der Einrichtung von Zentralen Informations- und Annahmestellen, schnelleren Bearbeitungsverfahren, der zeitigeren Vergabe von Steuernummern und einer gemäßigteren Vollstreckung (zum 31.05.2006 15.000 Vollstreckungsfälle weniger als im Vorjahr).

Der Bund der Steuerzahler begrüßt die neue Dienstleistungsmentalität der Steuerverwaltung. Dazu Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel: "Gerade der Bund der Steuerzahler hat dazu beigetragen, dass der Steuerzahler als Kunde und nicht mehr als Bittsteller wahrgenommen wird. Die Kundenorientierung der Finanzverwaltung ist noch ausbaufähig. Sie nützt dem Wirtschaftsstandort mehr als teure Imagekampagnen."

12.06.2006

Rote Karte für Steuererhöhungen

Apell an den Ministerpräsidenten Dr. Ringstorff
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert Ministerpräsident Dr. Harald Ringstorff in einem offenen Schreiben auf, auf der Bundesratssitzung am Freitag gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu stimmen. In dem Brief appelliert der BdSt-Landesvorsitzende Uwe Karsten an Dr. Ringstorff: "Am 16. Juni werden Sie im Bundesrat über das Haushaltsbegleitgesetz 2006 und damit über die Anhebung der Umsatz- und Versicherungssteuer auf 19 Prozent zu entscheiden haben. Sollte das Gesetz verabschiedet werden, wird den Menschen in Deutschland die größte Steuererhöhung aller Zeiten zugemutet."
Der Bund der Steuerzahler unterstreicht seine Aufforderung morgen mit einer deutschlandweiten Plakataktion. Auf einer mobilen Plakatwand vor der Staatskanzlei soll der Bundesregierung auch in Schwerin die "Rote Karte" für die Steuererhöhung gezeigt werden. Zudem wird symbolisch der offene Brief an den Ministerpräsidenten bzw. die Staatskanzlei übergeben.
Am 15. Juni werden 16 Fahrzeuge mit Großplakaten aus den einzelnen Bundesländern nach einer Sternfahrt in Berlin eintreffen. Dort werden sie am 16. Juni das Gebäude des Bundesrats während der laufenden Sitzung umkreisen. Der Bund der Steuerzahler führt den Regierungschefs der Länder damit vor Augen, dass sie durch die Erhöhung der Mehrwertsteuer das verfügbare Einkommen aller Bürger deutlich reduzieren und gleichzeitig den wirtschaftlichen Aufschwung bremsen würden. Dazu Uwe Karsten: "Die Ministerpräsidenten haben es in der Hand, die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik zu verhindern. Die Steuerzahler werden es ihnen danken."

Achtung: Presse- und Fototermin:
Das mobile Großplakat mit der Roten Karte für die Steuererhöhung wird morgen um 10.00 Uhr vor der Schweriner Staatskanzlei Halt machen. Um 11.00 Uhr ist ein Zwischenstopp auf dem Marienplatz geplant. Das Fahrzeug fährt dann weitere öffentliche Plätze in Schwerin an.
29.05.2006

Steuerpolitisches Forum des BdSt MV

Nützt die Mehrwertsteuererhöhung dem Land?

Der Bundestag hat mit großer Mehrheit die Erhöhung der Mehrwertsteuer beschlossen. Damit haben die Parlamentarier in Berlin die größte Steuererhöhung in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Bevor die Gesetze am 01.01.2007 in Kraft treten können, müssen allerdings die Bundesländer noch im Bundesrat zustimmen.
Trotz erheblicher Steuermehreinnahmen und einer Belebung der Konjunktur halten sowohl die Bundesregierung als auch viele Regierungen in den Ländern an den Steuerplänen fest. Dabei gehen viele Experten davon aus, dass die Steuererhöhungen im nächsten Jahr der Wirtschaft in Deutschland einen starken Dämpfer versetzen werden. Gefährden die Steuergesetze Arbeitsplätze? Welche Nachteile kommen auf die Bürger zu? Wird der Haushalt in Mecklenburg-Vorpommern entlastet? Wie glaubwürdig ist die Politik von Union und SPD?

Diesen Fragen werden am:
Montag, den 29. Mai 2006 ab 18:30 Uhr
im Schleswig-Holstein-Haus in Schwerin
Sigrid Keler, Finanzministerin des Landes Mecklenburg-Vorpommern,
und Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler,
diskutieren.

Interessierte Bürger, Steuerzahler und Journalisten sind herzlich eingeladen. Zuvor wird der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern Unterschriften in der Innenstadt von Schwerin (Mecklenburgstraße) gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer sammeln. Seit ca. 5 Wochen läuft die Aktion es ist fünf vor 19. In dieser Zeit haben über 100.000 Menschen gegen die Steuerpläne der Großen Koalition protestiert.

18.05.2006

Bund der Steuerzahler appelliert an Bundestagsabgeordnete

Steuererhöhungen überdenken!

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hat die Bundestagsabgeordneten seines Bundeslandes dazu aufgerufen, am Freitag gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer zu stimmen. Der Landesvorsitzende Uwe Karsten schreibt in einem Brief an die Parlamentarier: "Alle ökonomischen Argumente sprechen gegen eine Anhebung der Mehrwertsteuer." Deshalb dürfe das Haushaltsbegleitgesetz in seiner jetzigen Form im Bundestag keine Mehrheit finden.

Karsten wies in seinem Schreiben vor allem auf die wirtschaftlichen Risiken einer Mehrwertsteuererhöhung hin. So würde das Anheben der Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent negative Effekte auf Wachstum und Beschäftigung haben. In der Konsequenz würden der Preisanstieg beschleunigt, die Konsumnachfrage gebremst, die Investitionen gehemmt und der Schwarzarbeit Vorschub geleistet. "Diesem Vorhaben müssen Sie Ihre Zustimmung verweigern", schreibt daher Karsten den Abgeordneten.

Der Bund der Steuerzahler kritisiert zudem den Beschluss der Großen Koalition, die Bundestagsabgeordneten schneller als geplant über die Mehrwertsteuererhöhung abstimmen zu lassen. "Zu einem Zeitpunkt, an dem sich eine breite Diskussion über Sinn und Unsinn dieser Steuererhöhung anbahnt, sollen die Steuerzahler vor vollendete Tatsachen gestellt werden", kritisiert Karsten. Auch den Abgeordneten werde so die Chance genommen, sich noch einmal gründlich mit allen Sachargumenten zu befassen. Uwe Karsten: "Das ist schlechter Stil der Bundesregierung, den sich die Parlamentarier aus Mecklenburg-Vorpommern nicht gefallen lassen sollten."

Der Bund der Steuerzahler nimmt den Frust der Steuerzahler über die geplante Anhebung der Mehrwertsteuer jeden Tag im Rahmen seiner Protestaktion "Es ist fünf vor 19!" wahr. "Die Menschen können nicht akzeptieren, dass sie trotz steigender Steuereinnahmen des Staates immer noch stärker belastet werden", betont Steuerzahlerchef Uwe Karsten. Der Bund der Steuerzahler hat bereits über 80.000 Unterschriften gegen die höchste Steuererhöhung aller Zeiten gesammelt.

Weitere Informationen zur Protestaktion "Es ist fünf vor 19!" finden Sie im Internet unter www.steuerzahler.de.

17.05.2006

Bund der Steuerzahler: Abgabetermin bei der Einkommensteuererklärung beachten

Fristverlängerung möglich

Eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung besteht grundsätzlich dann, wenn der Steuerzahler dazu vom Finanzamt aufgefordert wird. Dies geschieht beispielsweise durch Zusendung der Erklärungsvordrucke. Daneben gibt es eine Reihe von Kriterien, die den Steuerzahler verpflichten, von sich aus eine Einkommen-steuererklärung abzugeben. Dabei ist zu unterscheiden zwischen Steuerzahlern mit und ohne Einkünften aus Arbeitnehmertätigkeit.

Werden keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt - z. B. Arbeitslohn oder Werksrenten, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist - muss für das Jahr 2005 dann eine Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden, wenn der Gesamtbetrag der Einkünfte mehr als 15.328 Euro (Ehegatten, Zusammenveranlagung) oder mehr als 7.664 Euro (andere Personen, Einzelveranlagung) betragen hat.

Hat der Steuerzahler oder sein Ehegatte Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielt, von denen ein Steuerabzug vorgenommen worden ist, besteht eine Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung nur, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies ist z. B. der Fall, wenn Steuerzahler im letzten Jahr

• Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro hatten, von denen keine Lohnsteuer einbehalten wurde oder
• bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet haben oder
• bestimmte Lohnersatzleistungen, wie z. B. Kurzarbeitergeld, von über 410 Euro bezogen haben oder
• auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag hatten eintragen lassen oder
• als Ehegatten beide Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist.

Besteht keine Steuererklärungspflicht, kann der Steuerzahler in bestimmten Fällen von sich aus eine Veranlagung beantragen. Diese so genannte Antragsveranlagung kommt vor allem in Betracht, wenn Steuerzahler Abzugsbeträge geltend machen und auf diese Weise zu viel einbehaltene Lohnsteuer zurückfordern können (früher Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich). Für die Antragsveranlagung gibt es eine zweijährige Antragsfrist, die nicht verlängerbar ist. Das bedeutet, dass der Antrag auf Antragsveranlagung für das Jahr 2005 noch bis zum 31. Dezember 2007 gestellt werden kann.

Der Bund der Steuerzahler empfiehlt Arbeitnehmern nicht so lange zu warten, sondern die Steuerrückzahlung für das Jahr 2005 umgehend zu beantragen. Denn eine Verzinsung von Steuerguthaben setzt erst nach 15 Monaten ein.

12.05.2006

Das Maß ist voll!

Protest gegen die Mehrwertsteuererhöhung ausgeweitet

Ab kommenden Montag wird der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern seine Protestaktion gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer "Es ist fünf vor 19!" mit Aktionstagen auf zentralen Plätzen in den kreisfreien Städten Mecklenburg-Vorpommerns ausweiten. "Der Unmut der Bürger über die Steuererhöhungsorgie der Großen Koalition ist unglaublich groß. Innerhalb weniger Wochen haben wir bundesweit über 65.000 Protestunterschriften gegen die Steuerpläne bekommen. Nun werden wir auf die Straße gehen und dort Unterschriften gegen die geplante Erhöhung der Mehrwertsteuer sammeln", so der Bundesgeschäftsführer Reiner Holznagel.

Mit der Aktion fordert der Bund der Steuerzahler die Landesregierung auf, Abstand von der Zustimmung in Bundesrat zur geplanten Mehrwertsteuer zu nehmen. "Das würde die größte Steuererhöhung in der Geschichte Deutschlands sein. Daran festzuhalten, obwohl die Steuereinnahmen steigen, obwohl die Konjunktur anzieht, obwohl es Alternativen für die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte gibt, ist nicht nur falsch, sondern auch der Weg in den wirtschaftlichen Abschwung", kritisiert Holznagel.

Alle Einzelheiten zur Protestaktion, eine Unterschriftenliste zum Downloaden und eine Protest-E-Card sind unter www.steuerzahler.de eingestellt. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern wird darüber hinaus am kommenden Montag, dem 15. Mai in Rostock um 10.00 Uhr auf dem Universitätsplatz den Bürgern Gelegenheit geben, sich mit ihren Unterschriften an dem Protest zu beteiligen.

07.04.2006

Mehrwertsteuererhöhung verhindern

Aufstehen! Es ist fünf vor 19!
Der Bund der Steuerzahler kämpft gegen die Erhöhung der Mehrwertsteuer. Helfen Sie mit!


Die Regierung plant die größte Steuererhöhung aller Zeiten. Am 1.1.2007 soll die Mehrwertsteuer von 16 auf 19 Prozent steigen. Das ist eine Erhöhung um fast 20 Prozent! Helfen Sie uns, diese Steuererhöhung zu verhindern!

Auch Sie sind von den Folgen betroffen:
• Die Erhöhung der Mehrwertsteuer führt für alle zu spürbaren Preissteigerungen.
• Unternehmen müssen gewaltige Kosten tragen, wenn sie die Mehrbelastung nicht weitergeben können. Damit werden Arbeitsplätze vernichtet.
• Das Wirtschaftswachstum wird durch eine höhere Mehrwertsteuer abgewürgt.
• Steuererhöhungen sind nicht zur Finanzierung der Sozialversicherungssysteme geeignet.
• Die öffentlichen Haushalte müssen durch Einsparungen und nicht durch immer höhere Steuern saniert werden.

Noch ist das letzte Wort nicht gesprochen. Denn Bundestag und Bundesrat müssen der Mehrwertsteuererhöhung zustimmen. Wir zeigen den Politikern, dass sich die Steuerzahler wehren. Denn schon heute werden die Einkommen der Bürger durch Steuern und Abgaben mit mehr als 50 Prozent belastet.
Laden Sie die Unterschriftenliste herunter und sammeln Sie Unterschriften in Ihrem Freundes- und Bekanntenkreis. Senden Sie uns die Liste dann per Fax oder auf dem Postwege zu. Sie können auch unter www.steuerzahler.de direkt eine e-Card verschicken.
07.04.2006

Bund der Steuerzahler: Ausgaben für Beamtenpensionen eindämmen

Das Karl-Bräuer-Institut des Bundes der Steuerzahler legt eine neue Studie zur Beamtenversorgung vor. Auch in Mecklenburg-Vorpommern droht langfristig eine Kostenlawine.
Steigende Pensionslasten galten bisher als ein Problem der alten Bundesländer. In den neuen Bundesländern wurde vor allem auf Landesebene, weniger auf Kommunalebene und bei den Lehrern Personal verbeamtet. Nach der Studie des Karl-Bräuer-Instituts werden die Leistungen für die Beamtenversorgung in Ostdeutschland dennoch explodieren. Allein in Mecklenburg-Vorpommern verzehnfachen sich die Versorgungsempfänger bis 2040. Die Anzahl der pensionierten Beamten wächst in diesem Zeitraum von 1.179 (2005) auf 14.275 (2040). Für den Landeshaushalt wären dies ungeahnte Belastungen. Einer Berechnung Freiburger Wissenschaftler zufolge könnten 2040 über 15 Prozent der Steuereinnahmen des Landes Mecklenburg-Vorpommern für Pensionszahlungen "aufgefressen" werden.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert daher die Eindämmung der Ausgaben für Beamtenpensionen durch:

 Änderungen der Berechnungsverfahren für Pensionen (Hochschulausbildung nicht als Dienstzeit anrechnungsfähig),
 Kürzungen bzw. Streichungen von Sonderzahlungen und Zuschlägen für Pensionäre (13. Pension, Ehegattenzuschlag),
 Begrenzung der Versorgungszeiträume (Kürzung der Mindestversorgung, Erhöhung der Antragsaltersgrenze auf 65 Jahre),
 Einrichtung eines Versorgungsfonds mit Selbstbeteiligung.

Generell empfiehlt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern eine Ausrichtung der Beamtenversorgung an den Standards der gesetzlichen Rentenversicherung. Dadurch würden Privilegien beseitigt und die öffentlichen Finanzen entlastet. Die angekündigte Kompetenzänderung im Zuge der Föderalismusreform gibt den Ländern dazu eine gesetzliche Handhabe.

Die Studie des Karl-Bräuer-Instituts enthält weitere Vorschläge zur Minderung der Pensionslasten. Sie ist unter www.karl-braeuer-institut.de abrufbar.

04.04.2006

Bund der Steuerzahler: Verwaltungsreform muss vor allem Personalabbau beschleunigen

Die Verwaltungsreform soll morgen im Landtag auf den Weg gebracht werden. Sie wird von der Landesregierung als das wichtigste Reformprojekt der Wahlperiode bezeichnet. Aus Sicht des Steuerzahlers muss die Reform vor allem Verwaltungskosten senken. Der Bund der Steuerzahler fordert deshalb eine Beschleunigung des Personalabbaus.

Wie auch der Landesrechnungshof kürzlich wieder beanstandete, gibt das Land und seine Gemeinden zu viel Geld für die laufende Verwaltung - Personal und Sachmittel - aus. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler lag der Personalbestand im unmittelbaren öffentlichen Landesdienst (Kernhaushalt und Sonderrechnungen) 2004 mit 26,8 Vollzeitkräften je 1000 Einwohner sogar über dem Durchschnitt der Flächenländer Ost (25,3). Ziel der Verwaltungsreform muss es aber sein, den Durchschnitt der westdeutschen Flächenländer zu erreichen, der heute ungefähr bei 20 Vollzeitkräften je 1000 Einwohner liegt.

Dazu der Landesvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Uwe Karsten: "Der Abbau von 10.500 Stellen im Landesdienst ist zwar ehrgeizig, aber nicht ehrgeizig genug. Er wird nicht ausreichen, um zu den westdeutschen Flächenländern aufzuschließen. Denn auch diese bauen Personal ab. In Mecklenburg-Vorpommern muss der Stellenabbau in der Verwaltung weiter beschleunigt werden. Ansonsten wird das Land finanziell nicht überlebensfähig sein."

Die Probleme dürften dem Finanzministerium bekannt sein. In der mittelfristigen Finanzplanung bis 2010 steigt die Personalausgabenquote (Personalausgaben im Verhältnis zu den bereinigten Gesamtausgaben) voraussichtlich wieder an. Für den Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern ist klar: Das muss verhindert werden!

22.02.2006

Bund der Steuerzahler: Einspruch gegen Soli einlegen

Verfahren vor BFH anhängig

Seit dem 1995 werden Steuerzahler zusätzlich zur Einkommen- und Körperschaftsteuer mit dem so genannten Solidaritätszuschlag belastet. Dieser Zuschlag, der sich auf 5,5 Prozent der Einkommen- und Körperschaftsteuer beläuft, steht jetzt auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand. Gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlages sollte daher Einspruch eingelegt werden.

In einem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterverfahren wird geklärt, ob der Staat heute noch berechtigt ist, den 1995 eingeführten Solidaritätszuschlag zur Lohn- und Einkommensteuer sowie zur Körperschaftsteuer zu erheben. Nach Ansicht des Klägers hätte der Gesetzgeber die Erhebung des Solidaritätszuschlags zeitlich befristen müssen, da Ergänzungsabgaben nur zum Ausgleich eines anderweitig nicht abzudeckenden Finanzbedarfs erhoben werden dürfen. Das Verfahren ist beim Bundesfinanzhof (BFH) unter dem Aktenzeichen VII B 324/05 anhängig.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt, gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlages unter Hinweis auf das beim BFH anhängige Verfahren Einspruch einzulegen. Gleichzeitig sollte das Ruhen des Verfahrens beantragt werden. Ein Einspruch gegen die Erhebung des Solidaritätszuschlages ist erforderlich, weil die Finanzverwaltung die Festsetzung des Solidaritätszuschlages bislang noch nicht von sich aus mit einem Vorläufigkeitsvermerk versieht.

20.02.2006

Neuer Ratgeber für Steuererklärung 2005

Wer als Steuerzahler demnächst seine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 macht, muss einige Änderungen im Steuerrecht beachten, die für erhöhten Erklärungsbedarf sorgen können. Der Ratgeber "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2005" beantwortet die wichtigsten Fragen dazu in kompakter Form. Zum Beispiel: Wer muss eine Einkommensteuererklärung oder eine Antragsveranlagung abgeben und bis wann müssen die Formulare beim Finanzamt eingehen? Was verbirgt sich hinter den Anlagen N, KAP, SO, R und Kinder? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung?

Der Ratgeber erläutert kurz, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die aufgeführt werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Eine Erläuterung zu den Rechtsbehelfen rundet ihn ab.

Der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Reiner Holznagel: "Die Broschüre erscheint 2006 in der 15. Auflage und hat sich als praktischer Ratgeber vor allem für die Arbeitnehmer bewährt, die ihre Steuererklärung selbst machen." Hier gibt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern für den einzelnen Steuerzahler ab jetzt noch mehr Hilfestellung. Neben der Broschüre kann nun auch kostenlos das Formular "Vereinfachte Steuererklärung 2005 für Arbeitnehmer" angefordert werden. Holznagel: "Die Finanzverwaltung hat den zentralen Versand im letzten Jahr eingestellt. Wir helfen weiter."

Broschüre und Formular sind in der Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, Tel.-Nr. 0385 55 74 29 0, Alexandrinenstraße 7, 19055 Schwerin erhältlich. Um den Versand zu vereinfachen, bitten wir Nicht-Mitglieder einen an sich selbst adressierten und bereits mit 1,44 Euro frankierten Rückumschlag zuzusenden. Für die Broschüre wird eine Schutzgebühr von 1,- Euro erhoben.

19.01.2006

Bund der Steuerzahler: neues Kurzformular erleichtert Arbeitnehmern die Einkommenssteuererklärung 2005

Tipp: Nutzen, aber trotzdem Abzugmöglichkeiten prüfen
Bei der Einkommensteuererklärung für 2005 gibt es eine Formularvereinfachung. In einfachen Fällen kann ein auf zwei Seiten verkürzter Vordruck "Vereinfachte Einkommensteuererklärung" verwandt werden. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern ausdrücklich hin.
Der neue Vordruck gilt für Arbeitnehmer. Er kommt zur Anwendung, wenn nur Arbeitslohn/Versorgungsbezüge und ggf. bestimmte Lohnersatzleistungen (z. B. Arbeitslosengeld) bezogen wurden und nur bereits im Vordruck bezeichnete Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen zum Abzug kommen sollen. Werden weitergehende Abzugsbeträge, z. B. Unterstützungsleistungen an nahe Angehörige, Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer oder für eine doppelte Haushaltsführung geltend gemacht, ist die übliche Einkommensteuererklärung zu verwenden. Gleiches gilt, wenn besondere Tatbestände erfüllt sind. So ist der vereinfachte Vordruck auch nicht zu verwenden, wenn:

• andere Einkünfte bezogen wurden, z.B. aus Vermietung und Verpachtung oder Renten,
• Zinsen oder andere Kapitalerträge mehr als 1.421/2.842 Euro (ledig/verheiratet) betragen,
• Zinsabschlagsteuer oder Kapitalertragsteuer angerechnet werden sollen,
• Ehegatten eine getrennte Veranlagung beantragen,
• eine Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse in Anspruch genommen werden soll.

Anlagen
Dem zweiseitigen Vordruck sind ggf. noch Anlagen beizufügen. Das betrifft zum einen Steuerzahler mit steuerlich zu berücksichtigenden Kindern. In diesen Fällen ist die Anlage Kind mit einzureichen. Zum anderen sind dem Kurzformular bei vermögenswirksamen Leistungen oder bei Beiträgen zur so genannten Riester-Rente die Anlagen VL oder AV beizufügen.
Eine Erleichterung ergibt sich dadurch, dass die Angaben aus der Lohnsteuerbescheinigung, wie der Bruttoarbeitslohn und die einbehaltenen Steuerbeträge, nicht mehr in das Formular übertragen werden müssen. Es ist lediglich die auf der Lohnsteuerbescheinigung des Arbeitgebers vermerkte besondere Nummer, die so genannte eTin, in die Zeile 18 des Kurzformulars einzutragen. Das Finanzamt greift dann auf die vom Arbeitgeber elektronisch übermittelten Daten zu. Hat der Arbeitgeber keine elektronische Übermittlung vorgenommen und hat er die herkömmliche Lohnsteuerkarte an den Arbeitnehmer zurückgegeben, dann ist die Lohnsteuerkarte dem vereinfachten Formular beizufügen. Das Finanzamt übernimmt die Daten aus der Lohnsteuerkarte.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern rät den Arbeitnehmern, die Formularvereinfachung zu nutzen. Allerdings sollten sie sich durch das Kurzformular nicht davon abbringen lassen, steuermindernde Abzugsbeträge geltend zu machen. Wer mehr als die im Kurzformular abgefragten Steuerabzugsbeträge geltend machen kann, sollte das Langformular verwenden. Andernfalls läuft er Gefahr, Steuern zu verschenken.

Weil die Finanzverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern den zentralen Versand von Steuererklärungs- und Voranmeldungsvordrucken 2005 eingestellt hat, kann der Vordruck kostenlos bei der Geschäftsstelle des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, Tel.-Nr.: 0385 55 74 29 0, Alexandrinenstr. 7, 19055 Schwerin angefordert werden. Um den Versand zu erleichtern, bitten wir Nichtmitglieder um Zusendung eines frankierten und an sich selbst adressierten Rückumschlages.
16.01.2006

Vorschläge der Landtagspräsidentin begrüßt

Nur eine grundlegende Diätenreform macht Sinn!

Die Landtagspräsidentin Frau Sylvia Bretschneider hat den Vorschlag gemacht, die Abgeordnetenentschädigung an die Wirtschaftsentwicklung im Lande zu koppeln. Grundsätzlich unterstützt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern jeden Vorschlag, der zu einer leistungsgerechten Bezahlung unserer Volksvertreter beiträgt. Insbesondere vor dem Hintergrund der Einführung von Leistungsanreizen in das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes können sich die Abgeordneten nicht vor dieser Diskussion verschließen. Allerdings ist zu prüfen, ob die durchschnittliche Lohnentwicklung im Lande oder das Bruttoinlandsprodukt tatsächlich ein geeigneter Maßstab ist, an dem sich die Leistungsfähigkeit der Politik messen lässt.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern fordert dagegen seit langem die Abschaffung der Steuerprivilegien bei der Abgeordnetenentschädigung. Dazu der Verwaltungsratsvorsitzende Christian Rosenkranz: "Zuallererst muss die steuerfreie Kostenpauschale beseitigt werden. Unzeitgemäß ist auch, dass Abgeordnete keine Beiträge für ihre Altersvorsorge leisten müssen."
Der Bund der Steuerzahler plädiert daher für eigene Beitragszahlungen der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenversicherung oder in ein neu zu schaffendes Versorgungswerk. Erst auf der Grundlage dieser "Mehrbelastungen" könne dann über die Einführung von Leistungsanreizen oder eine maßvolle Diätenanpassung diskutiert werden, meint Christian Rosenkranz.
Vorbildlich im Hinblick auf die Beseitigung der Steuer- und Vorsorgeprivilegien sei die Diätenreform in Nordrhein-Westfalen, die der Steuerzahlerbund mit einer Unterschriftensammlung unterstützt hatte. "Sollte sich der Schweriner Landtag zu einer ähnlich grundlegenden Diätenreform durchringen, so hätten die Abgeordneten den Bund der Steuerzahler auf ihrer Seite", so Rosenkranz abschließend.

11.01.2006

Von der Ablage in den Reißwolf

Bund der Steuerzahler MV erinnert an Aufbewahrungsfristen

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2006 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen vernichtet werden kann.
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Damit können im Jahr 2006 die entsprechenden Unterlagen aus dem Jahr 1995 und früher vernichtet werden. Empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Kopien der versandten Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Somit können im Jahr 2006 die entsprechenden Unterlagen aus dem Jahr 1999 und früher vernichtet werden.
Zu beachten ist allerdings, dass nach Ablauf der genannten Fristen Unterlagen dann noch aufbewahrt werden müssen, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zur Begründung von Anträgen an das Finanzamt von Bedeutung sind.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern rät daher, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z.B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten.

10.01.2006

Bund der Steuerzahler regt Verkleinerung des Schweriner Landtags an

51 Abgeordnete, kleinere Ausschüsse und eine fünfjährige Legislaturperiode

«Das Zeitfenster für die dafür notwendige Verfassungsänderung noch vor der Wahl im September beginnt sich zu schließen. Der Landtag sollte die Chance nicht leichtfertig vergeben, selbst ein Zeichen zur Kostensenkung bei der politischen Führung zu setzen. Nur wer selbst zu Opfern bereit ist, kann diese auch von anderen verlangen», sagte der Landes- und Bundesgeschäftsführer des Verbandes, Reiner Holznagel, in einem Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa.
Für Holznagel schließt die Verfassungsänderung sowohl die Verlängerung der Legislaturperiode auf fünf Jahre als auch die Verkleinerung des Parlaments ein. «Alles andere wäre nur eine halbe Sache.» Seinen Angaben zufolge wählt Mecklenburg-Vorpommern als einziges Flächenland seinen Landtag noch immer alle vier Jahre. Einen radikalen Schnitt befürwortet Holznagel auch bei der Zahl der Abgeordneten: «Bliebe es bei den 71 Parlamentariern, würden wir zum Ende der nächsten Legislaturperiode bei einem Abgeordneten je 23 000 Einwohner anlangen. Ein solches Verhältnis ist nicht gerechtfertigt.»
Der Steuerzahlerbund regte an, den Schlüssel aus der ersten Legislaturperiode zum Maßstab zu machen. «Ein Abgeordneter je 30 000 Einwohner wäre maßvoll. Dann hätten angesichts der demographischen Prognosen im Parlament noch 51 Volksvertreter Platz», rechnete Holznagel vor. Die Parlamentsverkleinerung ziehe auch Änderungen in der Parlamentsarbeit nach sich: «Darin aber besteht die Chance, dass sich die Abgeordneten wieder auf ihre Kernaufgaben konzentrieren.» Gegner einer solchen Reduzierung begründen ihre Position mit personellen Problemen kleinerer Fraktionen, die Fachausschüsse zu besetzen. Doch erwartet Holznagel dennoch eine höhere Qualität der Parlamentsarbeit: «Weniger Hinterbänke - weniger Hinterbänkler.»
Nach den Berechnungen des Steuerzahlerbundes könnte durch den Wegfall von 20 Parlamentssitzen gut ein Viertel der jährlich 4,3 Millionen Euro an Abgeordnetenzuwendungen gespart werden. «Der Einspareffekt für den Steuerzahler würde sich durch kleinere Fraktionen, reduzierte Mitarbeiterstäbe sogar noch potenzieren und in den zweistelligen Millionenbereich anwachsen», zeigte sich Holznagel gewiss.

23.12.2005

Bund der Steuerzahler: Änderungen im Steuerrecht 2006 belasten Ottonormalverbraucher mehr

Kritik an Streichung des Sonderausgabenabzugs für Steuerberaterkosten und Neuregelung der Dienstwagenbesteuerung

Die neue Bundesregierung hat ein umfangreiches Paket mit Änderungen im Steuerrecht geschnürt. Die Maßnahmen sollen für einen wirtschaftlichen Aufschwung sorgen, aber auch mehr Geld in die klamme Staatskasse spülen. Werden alle Vorhaben der Großen Koalition umgesetzt, kämen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes bis 2010 Mehrbelastungen von 130 Milliarden Euro auf den Steuerzahler zu.
So wurde in Berlin beschlossen, dass Steuerberaterkosten nicht mehr als Sonderausgaben steuerlich abgezogen werden können. Für den Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, Reiner Holznagel, völlig unverständlich: "Das Steuerrecht in Deutschland wird immer komplizierter. Auch Finanzbeamte verstehen die Materie nicht mehr vollständig. Und nun soll der einfache Steuerzahler die Grundgebühren für das Erstellen der Einkommenssteuererklärung selbst tragen. Das ist widersinnig!"
Anderes Beispiel: Dienstwagenbesteuerung. Hier kann ab dem nächsten Jahr die Privatnutzung eines Firmenwagens nur noch dann pauschal im Wege der so genannten 1-Prozent-Regelung versteuert werden, wenn das Fahrzeug zu mehr als der Hälfte betrieblich genutzt wird. Vor den Folgen kann Reiner Holznagel nur warnen: "Schlimmstenfalls müssen die betroffenen Unternehmer ein Fahrtenbuch führen und anstatt einer Pauschalversteuerung auf Einzelkostenrechnung umsteigen. Dies bedeutet im Gegensatz zur bewährten 1-Prozent-Regelung mehr Bürokratie. Deshalb lehnt der Bund der Steuerzahler diese Neuregelung ab", so Holznagel abschließend.

05.12.2005

Bund der Steuerzahler bleibt skeptisch: Was bringt Haustürwerbung für Verwaltungsreform?

Die SPD-Landtagsfraktion überraschte viele Bürger des Landes Mecklenburg-Vorpommern am Wochenende mit einer Werbekampagne zur Verwaltungsreform. Ein Flyer mit einem Gewinnspiel soll für die Ziele der Reform werben und sie populärer machen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V. steht dieser Informationskampagne der SPD skeptisch gegenüber. "Absicht und Kostenaufwand liegen im Dunkeln", so Geschäftsführer Reiner Holznagel.

Problematisch ist die Werbung auch, weil die Landesregierung bereits intensiv die Verwaltungsreform bewirbt. So sind im Doppelhaushalt 2004/2005 für den Zeitraum 2003 bis 2005 insgesamt bereits 430.000 Euro Werbekosten für die Verwaltungsreform eingestellt. Dazu gehören Flyer, Einleger für Zeitungen, eine modulare Präsentation für Veranstaltungen, eine Internetpräsenz und andere Werbematerialien. Mindestens fünf Hochglanzbroschüren mit einer Auflage von 10.000 Stück sind seit Mai 2003 erschienen.

Die SPD-Landtagsfraktion bewirbt die Reform aus ihren Fraktionsmitteln nun zum zweiten Male. Reiner Holznagel: "Nicht jedem Steuerzahler leuchtet ein, warum er für die Werbekosten von ein- und demselben Projekt - so ehrgeizig und notwendig es auch sein mag - zweimal zahlen soll."

"Natürlich muss die SPD-Landtagsfraktion selbst wissen, wie ihre Öffentlichkeitsarbeit aussehen soll. Ob das Thema der Verwaltungsreform aber tatsächlich mit einem Preisausschreiben an der Haustür ins Bewusstsein der Menschen im Lande gerückt werden kann, bezweifelt Reiner Holznagel abschließend.

29.11.2005

Offener Brief an den Innenminister Herrn Dr. Gottfried Timm

Realsteuern müssen runter, nicht rauf!

Der Innenminister hat in seinem Haushaltsrundschreiben 2006 die Oberbürgermeister und Landräte aufgefordert, die Realsteuern (Grund- und Gewerbesteuer) zu erhöhen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hielt mit einem offenen Brief dagegen.
Danach sei eine Anhebung der kommunalen Steuern wirtschaftspolitisch das falsche Signal. Während sich die Einnahmesituation der Kommunen dadurch nur kurzzeitig bessere, verschlechtere eine Steuererhöhung langfristig das Investitionsklima in Mecklenburg-Vorpommern. Für den Wirtschaftsstandort und die Attraktivität des Landes bei potenziellen Investoren sei dies fatal.
Zudem beobachtet der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern in allen Gemeinden des Landes seit langem ohnehin die Tendenz, die Hebesätze langsam aber stetig anzuziehen. Ursache dafür sind klamme Kassen und niedrigere Zuweisungen des Landes aus dem kommunalen Finanzausgleich. Dieser teuflischen Spirale will der Steuerzahlerbund ein deutlich wahrnehmbares "Stoppschild" entgegensetzen.

22.11.2005

15. Mitgliederversammlung des Steuerzahlerbundes

Verwaltungsrat im Amt bestätigt
Die 15. Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V. fand am 22.November im Schweriner Schleswig-Holstein-Haus statt. Neben den Mitgliedern nahmen auch Vertreter der IHK und des Unternehmerverbandes teil.
Geschäftsführer Reiner Holznagel überbrachte die Grüße des Präsidiums und wurde zum Versammlungsleiter bestimmt.
Sodann resümierte der Landesvorsitzende Uwe Karsten die Verbandsarbeit des letzten Jahres. Die Bemühungen der Landesregierung um eine umfassende Verwaltungsreform werde man mit Nachdruck befördern, zumal gegenwärtig aus sachfremden politischen Erwägungen heraus Sand ins Getriebe gestreut worden sei.
Die Haushaltspolitik des Landes kenne dagegen nur ein Gebot: Sparen, sparen, sparen. Denn mittlerweile muss das Land allein 7,4 Prozent der Gesamtausgaben (538,4 Mio. Euro) für die Zinstilgung aufwenden. Das Kernproblem, so Uwe Karsten, seien aber die Personalkosten der Verwaltung. Land, Kreise und Gemeinden geben zusammen dafür pro Einwohner 1.555 Euro aus. Zwar sinkt die Anzahl der Bediensteten beständig, aber mit ihr auch die Einwohnerzahl des Landes.
Trotz der prekären Finanzlage des Landes gab es auch 2005 wieder Fälle öffentlicher Verwendung in Mecklenburg-Vorpommern. Die vier Schwarzbuchfälle demonstrieren eindrucksvoll, dass Geldknappheit die öffentliche Hand nicht davon abhält, es "aus dem Fenster zu werfen". Die Kritik an der Flughafenförderung des Landes Mecklenburg-Vorpommern sah der Landesvorsitzende jüngst sogar durch ein Gutachten der Deutschen Bank bestätigt.
Uwe Karsten dankte abschließend dem Vorstand, dem Verwaltungsrat, der Geschäftsstelle und den Beauftragten für die geleistete Arbeit. Zu würdigen seien allerdings auch die Mitglieder, die unsere Arbeit durch ihre Treue ermöglichen. Der Bund der Steuerzahler ist als Mahner, Kritiker und Kläger der öffentlichen Steuer- und Finanzpolitik nur denkbar, wenn er die Unterstützung vieler Mitglieder hinter sich weiß.
Deshalb ließ es sich der Vorsitzende nicht nehmen, stellvertretend zwei Mitglieder für ihre langjährige Mitgliedschaft auszuzeichnen. Zum einen den Dipl.-Mathematiker Volker Rösler aus Greifswald, der seit Jahren aktiv im Verwaltungsrat wirkt. Rösler gehört dem Verband seit Ende 1990 an (Mitglieds-Nr. 131). Der Rentner war vor seiner Pensionierung im Rechenzentrum der Bahn tätig.
Zum anderen erhielt auch der Schweriner Rechtsanwalt Joachim Mertz ein Dankeschön. Er ist ebenfalls Gründungsmitglied mit der dreistelligen Mitgliedsnummer 151.
Wiederwahl des Verwaltungsrates:
Durch die Mitgliederversammlung wurde der bestehende Verwaltungsrat im Amt bestätigt:
• RA Enrico Komning, Neubrandenburg
• Kfm. Christian Rosenkranz, Neustadt-Glewe
• Dipl.-Math. Volker Rösler, Greifswald
• Dipl.-Kffr. Waltraud Stolle-Beneke, Brenz
11.11.2005

Bund der Steuerzahler: Abschaffung der Entfernungspauschale hilft nicht weiter

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. weist darauf hin, dass eine Abschaffung der Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auf den ersten 20 Kilometern unabsehbare Folgen hätte. Geringverdienende Pendler, die auf den steuerlichen Abzug der Kosten für die Fahren zur Arbeit angewiesen sind, würden massiv benachteiligt und sich eventuell sogar arbeitslos melden.

Steuerzahlerpräsident Dr. Karl-Heinz Däke: "Für eine Abschaffung gibt es keinen plausiblen Grund. Eine entsprechende Regelung ist daher nicht hinnehmbar." Die Entfernungspauschale ist keine Steuervergünstigung, die von den Verantwortlichen beliebig beschnitten werden kann. Vielmehr handelt es sich bei den Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte um Werbungskosten, die aus verfassungsrechtlichen Gründen in sachgerechter Höhe berücksichtigt werden müssen.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern führt zwei weitere Gründe gegen die Abschaffung der Pauschale ins Feld. Zum einen wäre dies eine satte Steuererhöhung. Die Belastung eines Ledigen mit einem Jahreseinkommen von 26.000 Euro, der täglich 15 Kilometer zur Arbeit fährt, würde nach hauseigenen Berechnungen des Bundes der Steuerzahler bei einer Streichung der Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke um mehr als 300 Euro steigen.

Zum zweiten wäre Mecklenburg-Vorpommern bei einer Streichung besonders betroffen: "Laut Pendler-Bericht des Statistischen Landesamtes 2004 liegt die Zahl der Auspendler bei 67.868 Erwerbstätigen. Dies sind ca. 12 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Lande. Westmecklenburg im Speziellen und der ländliche Raum im Allgemeinen würden darunter leiden", so der Büroleiter des Steuerzahlerbundes Christian Schwießelmann abschließend.

04.11.2005

Rathausgespräch in Bad Doberan

Bürgermeister Hartmut Polzin informiert über das Kammerhof-Projekt

Vor einer schwierigen finanziellen Situation steht die Stadt Bad Doberan. Die Kreditschulden belaufen sich für das Haushaltsjahr 2005 auf über 20 Mio. Euro. Zu zwei Dritteln stammen sie aus der Erschließung des Wohngebiets Kammerhof. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern sucht deshalb heute das Gespräch mit Bürgermeister Hartmut Polzin. Ursachen, Hintergründe und Auswege aus der Misere sollen im Mittelpunkt des Gespräches stehen.

Die Stadt entschloss sich in den 1990er Jahren, den Kammerhof als Wohngebiet zu erschließen. Hochfliegende Bebauungspläne wurden aufgestellt, Kammerhof Grundstücksfonds und Beteiligungsgesellschaften Bad Doberan mbH gegründet, für die die Stadt als Mehrheitsgesellschafter zugleich Bürge ist. Die Mittel verteilten die damals Verantwortlichen nach dem Motto: "Die öffentliche Hand kann nicht in die Pleite gehen." Zudem beauftragte man als Erschließungsträger die Nord/IMG. Diese streckte jahrelang finanzielle Mittel vor, die nun mit mehreren Krediten zurückgezahlt werden müssen.

Die Zahlen des Haushaltsplanes 2005 sprechen eine deutliche Sprache: Allein die Zinsausgaben für den laufenden Kapitaldienst am Kreditmarkt summieren sich im Verwaltungshaushalt auf 645.800 Euro. Im Vermögenshaushalt türmen sich dagegen die Aufwendungen für Kredittilgungen und Bürgschaften auf 2,081 Mio. Euro. Durch Einsparungen und Entnahmen aus Rücklagen kann nur geringfügig gegenfinanziert werden. Die alten Kredite haben also neue zur Folge - so beginnt ein Teufelskreis.

Über die Ergebnisse des Gespräches gibt ab 13.00 Uhr unter der Telefonnummer 016 38 72 75 76 Büroleiter Christian Schwießelmann bereitwillig Auskunft.

14.10.2005

Allerhöchste Eisenbahn für den Lohnsteuerjahresausgleich 2003

Am 31.12.2005 endet die Frist für die so genannte Antragsveranlagung (früher Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich) für das Jahr 2003. Allen Arbeitnehmern, die bis jetzt noch keinen Jahresausgleich für 2003 beantragt haben, empfiehlt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, diese letzte Chance für die 2003er Steuerrückzahlung nicht ungenutzt verstreichen zu lassen. Andernfalls verzichten sie nicht nur unwiderruflich auf die Erstattung zu viel einbehaltener Lohnsteuer zuzüglich Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer, ihnen gehen zudem Erstattungszinsen verloren. Diese Verzinsung beginnt allerdings erst nach Ablauf von 15 Monaten. Für die Lohnsteuerrückzahlung des Jahres 2003 werden somit ab dem 1. April 2005 Erstattungszinsen berechnet. Der Zinssatz beträgt 0,5 Prozent pro Monat. Wer also 1.000 Euro an zu viel gezahlter Lohnsteuer zurückbekommt, erhält obendrein ab April dieses Jahres für jeden vollen Monat 5 Euro Zinsen.
Ferner ist zu beachten, dass am 31.12.2005 auch die Frist für die Abgabe des Antrags auf Arbeitnehmer-Sparzulage für das Jahr 2003 endet. Dieser Antrag ist ebenfalls beim Finanzamt zu stellen. Als Vordruck dienen die amtlichen Einkommensteuerformulare, die Eintragungsfelder für den Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage enthalten.

27.09.2005

Schwarzbuch 2005 - 104 Fälle von öffentliche Verschwendung

Mit vier Fällen zeigt der Bund der Steuerzahler MV auch Beispiele aus dem nordöstlichen Bundesland auf!
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern zeigt mit vier Verschwendungsfällen auch Beispiele aus dem nordöstlichen Bundesland auf. "Steuergeldverschwendung ist Betrug an der Gesellschaft. Deshalb müssen wir jede Form von Verschwendung - egal, wie viel sie gekostet hat - aufzeigen und aufarbeiten", so Verbandsgeschäftsführer Reiner Holznagel.
Oftmals kämen Fehlentscheidungen und ihre kostspieligen Folgen gar nicht ans Tageslicht oder würden vertuscht. Der Bund der Steuerzahler fordert daher seit langem einen Sanktionsmechanismus, der Steuergeldverschwender abschreckt und Verfehlungen wirksam ahndet.
Reiner Holznagel: "Wir brauchen einen Amtsankläger und einen Paragrafen im Strafgesetzbuch, der Amtsuntreue unter Strafe stellt. Steuergeldverschwendung muss genauso geahndet werden wie Steuerhinterziehung. Beide Vergehen sind keine Kavaliersdelikte."
Die vier Beispiele aus Mecklenburg-Vorpommern beruhen auf eigenen Recherchen und der laufenden Berichterstattung in den Medien. Dies sind im Einzelnen:

1. Himmelstürmer oder Luftbuchungen? Flughafenförderung in MV Seite 11
2. laute A 20 Seite 13
3. umtriebiger Beamter Seite 39
4. teure Beratung für die Oberbürgermeisterin Seite 41

Das Schwarzbuch kann beim Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern unter der Tel.-Nr. 03 85 / 55 74 29 0 oder unter info@steuerzahler-mv.de angefordert werden.
16.09.2005

Bund der Steuerzahler MV fordert Runden Tisch für Verwaltungsmodernisierung

Die Verwaltungsmodernisierung ist das wichtigste kostensparende Gesetzesvorhaben des Landes. Ein Scheitern würde die zukünftige politische Handlungsfähigkeit in Frage stellen. Daher, so der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, sollten sich Innenminister Timm und die Vertreter der Landkreise und kreisfreien Städte tunlichst an einen Tisch setzen und bedingungslos über die Reform verhandeln.
Aus Sicht des Steuerzahlerbundes sind weder der Abbau von 10.500 Stellen in der Landesverwaltung noch die Übertragung von Aufgaben an die Landkreise und Kommunen strittig. "Es geht einzig und allein darum, ob das Vier- bzw. Fünf-Kreise-Modell der Landesregierung gegen den Willen der ehrenamtlichen Mandatsträger durchgesetzt werden kann", so Geschäftsführer Reiner Holznagel.
Da die Landesregierung hier auf eine geschlossene Front der Ablehnung treffe, müssen nun beide Seiten auf einander zugehen. "Ein runder Tisch muss her", fordert Holznagel. Hier müsse überparteilich über den Zeitpunkt, die Freiwilligkeit und den Neuzuschnitt der Landeskreise ungezwungen diskutiert werden.

24.08.2005

Bund der Steuerzahler fordert Überprüfung des TV-Projekts FIT FOR JOB

400.000 Euro Förderung für Wahlkampf-TV - aber kein Arbeitsplatz mehr!

Nach dem Protest gegen den TV-Auftritt des PDS-Arbeitsministers und Bundestagskandidaten Helmut Holter und das Veto der Staatskanzlei fordert der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern eine generelle Überprüfung der Zweckmäßigkeit dieses Projektes.
Die Gemeinschaftsproduktion "FIT FOR JOB" des "landesverbandes regional tv mecklenburg-vorpommern e.v." und der Sender TV Rostock, SN-TV und Hallo Güstrow soll nach Recherchen des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern 50 Sendungen umfassen, davon 25 je halbstündliche Magazin- und 25 ca. 15minütliche Talksendungen.
Dass nun die Staatskanzlei dem Holter-TV-Auftritt vor der Bundestagswahl einen Riegel vorschiebt und dies mit der Gleichbehandlung aller Bundestagskandidaten begründet, wirft nach Meinung des Bundes der Steuerzahler ein schlechtes Licht auf das vorgeblich überparteiliche Projekt. Dazu Geschäftsführer Reiner Holznagel: "Es stellt sich die Frage, ob die 400.000 Euro aus dem ESF an anderer Stelle nicht sinnvoller eingesetzt werden könnten."
Wie das Beispiel des TV-Projektes zeige, bedürfe die gesamte Arbeitsmarktförderpolitik einer stärkeren Konzentration und eines verbesserten Controllings, so Reiner Holznagel. "Es geht darum, die EU-Mittel gezielt für die Schaffung neuer Arbeitsplätze einzusetzen und nicht für Wahlkampfplattformen im Fernsehformat." Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern wird daher den Einsatz dieser öffentlichen Gelder - letztlich Steuergelder der EU-Bürger - weiterhin kritisch im Auge behalten.

22.08.2005

Bund der Steuerzahler diskutiert mit Rostocks OB über finanzielle Situation der Hansestadt

Im Mittelpunkt der Gesprächsrunde stehen neben den dringenden Maßnahmen zum Abbau des Haushaltsdefizits auch die städtischen Einrichtungen oder Projekte wie das Volkstheater und der IGA-Park. Zudem sollen die finanziellen Folgen besprochen werden, die sich für Rostock aus der Funktionalreform im Zuge der geplanten Verwaltungsmodernisierung ergeben.

"Im Rahmen unser Rathausgespräche möchten wir uns ein Bild machen, wie es um die kommunale Selbstverwaltung in Rostock bestellt ist", so Geschäftsführer Reiner Holznagel. "Bei einem Haushaltsdefizit von fast 150 Mio. Euro ist die finanzielle Unabhängigkeit und die politische Eigenständigkeit der Hansestadt stark gefährdet. Vor diesem Hintergrund möchten wir mit Oberbürgermeister Methling Auswege aus der Misere besprechen."
Der Bund der Steuerzahler unterstützt daher alle tatsächlichen Anstrengungen der Bürgerschaft und des Oberbürgermeisters, die zur Reduzierung der Schuldenlast beitragen.
Für Rückfragen zu den Ergebnissen des Gespräches steht Geschäftsführer Reiner Holznagel ab 13.00 Uhr unter der Telefon-Nr. 01 77 / 48 22 680 zur Verfügung.

16.08.2005

Bund der Steuerzahler fordert Einsparungen statt Parteienpolitik!

Das wichtige Thema der Verwaltungsmodernisierung eignet sich nach Ansicht des Steuerzahlerbundes nicht zur Konfrontation zwischen SPD- und CDU-Landräten. Vielmehr fordert der Verband konstruktive Lösungsvorschläge. "Wir müssen in Mecklenburg-Vorpommern zu Einsparungen kommen. Die unendliche Geschichte der Verwaltungsmodernisierung kostet dem Land nicht nur Geld sondern auch Zeit. Die Menschen wollen Taten sehen und weniger Parteiendiskussionen lauschen", fordert der Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern Reiner Holznagel.
Als längst überfälligen Schritt fordert der Verband beispielsweise die Kabinettsverkleinerung einzuleiten. Damit würden die Regierungsparteien SPD und PDS die richtigen Signale senden. Die Feststellung der SPD-Landräte, dass der vorliegende Gesetzesentwurf bei der Funktionalreform I nicht weit genug geht, teilt der Bund der Steuerzahler. "Auch wir sehen erheblichen Diskussionsbedarf in Richtung einer Erweiterung der Übertragung im Bildungsbereich, bei der Straßenbauverwaltung, beim Vollzug des Umweltrechts sowie bei der Vergabe der Fördermittel", so Holznagel.
Die Frage des Kreiszuschnitts hält der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern für nebensächlich. Reiner Holznagel: "Letztlich kommt es dem Steuerzahler nicht darauf an, dass sich die Anzahl der Landkreise verringert, sondern das Geld gespart wird. Landtag und Landkreise sind deshalb aufgefordert, den Gesetzesentwurf unter dem Aspekt einer frühzeitigeren Umsetzung Kosten senkender Maßnahmen zu prüfen. Der Steuerzahler im Land verlangt weniger Bürokratie und sinkende Abgabenlasten."

21.07.2005

Steuerbescheide sind oft fehlerhaft!

Bund der Steuerzahler MV rät zur genauen Prüfung und gibt Tipps

Angaben in der Steuererklärung abgewichen ist und ob im Steuerbescheid Fehler enthalten sind. Insbesondere sollte darauf geachtet werden, ob Einnahmen und geltend gemachte Abzugsbeträge (Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen) richtig angesetzt worden sind.

Eine besondere Bedeutung bei der Prüfung von Steuerbescheiden kommt auch den Erläuterungen am Ende des Steuerbescheids zu. Hier soll das Finanzamt den Steuerzahler darauf aufmerksam machen, ob und warum von den Angaben der Steuererklärung abgewichen wurde. Dort wird auch dargelegt, inwieweit Kinderfreibeträge und Kindergeld berücksichtigt wurden. Außerdem werden hier Hinweise gegeben, in welchen Punkten der Steuerbescheid vorläufig ergeht. Dies ist bei verfassungsrechtlich umstrittenen Regelungen der Fall und bedeutet, dass der Steuerbescheid hinsichtlich der Vorläufigkeitsvermerke nicht bestandskräftig wird und ein Einspruch insoweit nicht notwendig ist.

Wurde im Steuerbescheid von den Angaben der Erklärung abgewichen und erscheint diese Abweichung nicht berechtigt, so besteht die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe gegen den Steuerbescheid Einspruch beim Finanzamt einzulegen. Der Einspruch, der kostenfrei ist, muss schriftlich abgefasst sein und begründet werden. Im Rahmen eines Einspruchs können auch bislang noch nicht berücksichtigte Abzugsbeträge geltend gemacht werden. Anstelle des Einspruchs kann innerhalb der Monatsfrist auch eine so genannte "schlichte Änderung" beantragt werden. In diesem Fall darf das Finanzamt nur den kritisierten Fehler beseitigen. Weitere Änderungen sind nicht zulässig. Der Bund der Steuerzahler empfiehlt, auch eine schlichte Änderung schriftlich zu beantragen.

Gegen eine negative Entscheidung über einen Einspruch kann innerhalb eines Monats beim Finanzgericht Klage eingelegt werden. Eine Klage ist allerdings kostenpflichtig.

18.05.2005

Die Richtung stimmt!

Zustimmung des Steuerzahlerbundes bei der Diätenreform

Der heute vorgestellte Gesetzentwurf zur Änderung des Abgeordnetengesetzes in Mecklenburg-Vorpommern wird vom Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begrüßt. "Die Abgeordneten haben ohne starken öffentlichen Druck den notwendigen Handlungsbedarf erkannt und sind rechtzeitig tätig geworden. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen in die richtige Richtung und bekunden, dass Kürzungen auch nicht vor Politikern halt machen", so der Verbandsgeschäftsführer Reiner Holznagel.

Besonders die Neuregelungen der Altersversorgung stoßen auf ein positives Echo, denn insgesamt wird nicht nur die Höchstversorgung von 75 % auf 71,75 % abgesenkt, sondern auch die Ansprüche, die unterhalb der Höchstgrenze liegen, werden gekürzt. Folgerichtig ist für den Steuerzahlerbund, dass nun ein Anspruch auf Altersversorgung ab dem 1. und nicht wie ursprünglich ab dem 8. Jahr im Parlament besteht. Mit dieser Regelung werden Abgeordnete freier und unabhängiger und man kann auch auf Quereinsteiger hoffen.

Reiner Holznagel: "Der rote Faden dieses Gesetzentwurfes ist durch Kürzungen, Wegfall und schärfere Regelungen gekennzeichnet. So fällt das Sterbegeld weg, das Übergangsgeld wird gekürzt, der doppelte Verdienst von Beamten und öffentlichen Angestellten im Landtag ist nicht mehr möglich und schließlich sollen Renten oder andere Leistungen, die durch öffentliche Kassen getätigt werden, auf die Grundentschädigung angerechnet werden. Wir sind nach der ersten Sichtung des Vorschlages zufrieden und hoffen nun auf ein zügiges parlamentarisches Verfahren."

In diesem Zusammenhang wird der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern weitere Vorschläge zur Reform der Abgeordnetenentschädigung unterbreiten. Beispielsweise sollte sich die Höhe der Grundentschädigung an feste Größen z.B. wie bei der Richterbesoldung orientieren. Auch werden weitere Pauschalen zur Abgeltung von Sitzungen oder Dienstfahrten empfohlen. "Wir haben mit der Landtagspräsidentin und den Parlamentarischen Geschäftsführern diesbezüglich sehr konstruktiv zusammengearbeitet. Deshalb glaube ich, dass sich diese Zusammenarbeit fortführen lässt. Schließlich muss das Land sparen, wo es nur kann!", so abschließend Reiner Holznagel.

17.05.2005

Abgabetermin beachten!

Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2004

Am 31. Mai 2005 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2004. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass die Abgabefrist auf Antrag beim Finanzamt verlängert werden kann. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater erstellt, verlängert sich die Abgabefrist "automatisch" auf den 30. September 2005.
Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern betont, dass der Abgabetermin "31. Mai" für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z. B. dann der Fall, wenn
• Nebeneinkünfte mehr als 410 Euro betragen, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist,
• bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde,
• ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist,
• zusammenveranlagte Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist.

Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, können Arbeitnehmer zum Zwecke der Steuerrückzahlung von sich aus eine Veranlagung beantragen. Für diese so genannte Antragsveranlagung, die besser als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bekannt ist, gilt eine Antragsfrist von zwei Jahren, die allerdings nicht verlängerbar ist. Das bedeutet, dass der Antrag für das Jahr 2004 bis zum 31. Dezember 2006 gestellt werden kann.

Hilfestellung bei der Steuererklärung leistet ein aktueller Ratgeber des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2004". Die kostenlose Broschüre kann schriftlich beim Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e. V., Karl-Marx-Straße 7, 19055 Schwerin angefordert werden. Der Anforderung sollte ein adressierter DIN A 6 (lang) -Umschlag freigemacht mit 0,95 € beigefügt werden.

15.03.2005

Steuerehrlichkeit wird nicht durch Kontenstammabfrage gefördert!

Ab 1. April 2005 sieht das Gesetz zur "Förderung der Steuerehrlichkeit" die Möglichkeit vor, dass Finanzbeamte die Kontostammdaten von Steuerzahlern abfragen können, wenn der Verdacht auf Steuerhinterziehung vorliegt. "Wir teilen die Auffassung des Datenschutzbeauftragten Herrn Neumann, dass dieses Gesetz die Möglichkeit der Routineabfrage Tür und Tor öffnet. Auch ist die fehlende Dokumentationspflicht als sehr problematisch anzusehen, denn niemand kann zum jetzigen Zeitpunkt sagen, was mit den Daten der Steuerzahler passieren wird", so der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes MV Reiner Holznagel.

Steuerhinterziehung ist für den Bund der Steuerzahler nicht nur kein Kavaliersdelikt, sondern schwerer Betrug an der Gesellschaft und am Staat. Deshalb muss Steuerhinterziehung schnell, entschlossen und hart bestraft werden. Dabei darf der Steuerzahler aber nicht unter Generalverdacht stehen.

Reiner Holznagel: "Wenn man wirklich glaubt, mit einer Kontostammabfrage Steuerhinterziehung bekämpfen zu können, dann akzeptiere ich dieses Gesetz unter der Bedingung, dass die Kontostammabfrage der Finanzbehörden durch eine unabhängige Instanz erlaubt wird. Leider sieht das Gesetz diese unabhängige Instanz nicht vor, sondern jeder Finanzbeamte kann bei Verdacht Abfragen in Auftrag geben."

Holznagel weist in diesem Zusammenhang auf die derzeitigen Möglichkeiten der Finanzverwaltung hin. Diese haben durchaus die Möglichkeit, Bankdaten zu erfragen, da das Bankgeheimnis keine gesetzliche Pflicht zur Verschwiegenheit von Angestellten vorsieht. Steuerhinterziehung ist sehr komplex und kann kaum durch Kontostammabfragen bekämpft werden. "Wer Steuerhinterziehung bekämpfen und eine gerechte Besteuerung erreichen will, der muss ein neues, einfaches und verständliches Steuerrecht einführen. Kaum jemand kennt sich im deutschen Steuerdschungel noch aus. Und das ist weder gerecht, noch trägt es zur Steuerehrlichkeit bei", so abschließend der Landesgeschäftsführer Reiner Holznagel.

07.02.2005

Steuererklärung 2004 leicht gemacht

Neuer Ratgeber kann ab sofort angefordert werden

Für das Jahr 2004 werden mehr Steuerzahler als zuvor eine Einkommenssteuererklärung abgeben müssen, da sich z. B. der Sparerfreibetrag oder der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten vermindert hat. Hilfestellung beim Ausfüllen der Steuererklärung leistet der aktuelle Ratgeber des Bundes der Steuerzahler MV "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2004".
Auf den ersten Seiten wird Grundsätzliches erklärt: Wer muss eine Einkommenssteuererklärung oder eine Antragsveranlagung abgeben und bis wann müssen die Formulare beim Finanzamt eingehen? Was verbirgt sich hinter den Anlagen N, KAP, SO und Kinder? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung? Der Ratgeber erläutert kurz, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die aufgeführt werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps. Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen er eintragen werden muss. Wenn der Steuerbescheid dann ganz anders aussieht als erwartet, gibt es neben dem Einspruch noch andere Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Der Ratgeber nennt sie und erklärt, wie ein Einsruch eingelegt werden kann.
Die Broschüre "Steuererklärung - Antragsveranlagung 2004" kann schriftlich beim Bund der Steuerzahler MV, Karl-Marx-Straße 7, 19055 Schwerin angefordert werden.

17.01.2005

Aus der Ablage in den Reißwolf

Bei der Durchforstung überfüllter Aktenschränke Fristen beachten

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass ab dem 1. Januar 2005 ein großer Teil der aufbewahrten Geschäftsunterlagen dem Reisswolf zugeführt werden kann.
Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lagerberichte, die Eröffnungsbilanz sowie die zu ihrem Verständnis erforderlichen Arbeitsanweisungen und sonstigen Organisationsunterlagen müssen 10 Jahre aufbewahrt werden. Damit können im Jahr 2005 die entsprechende Unterlagen aus dem Jahr 1994 und früher vernichtet werden.
Empfangene sowie abgesandte Handels- und Geschäftsbriefe und sonstige Unterlagen, soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind, müssen 6 Jahre aufbewahrt werden. Somit können im Jahr 2005 die entsprechenden Unterlagen aus dem Jahr 1998 und früher vernichtet werden.
Zu beachten ist allerdings, dass nach Ablauf der genannten Fristen Unterlagen dann noch aufbewahrt werden müssen, wenn sie für eine begonnene Außenprüfung, für eine vorläufige Steuerfestsetzung, für anhängige steuerstraf- oder bußgeldrechtliche Ermittlungen, für ein schwebendes oder aufgrund einer Außenprüfung zu erwartendes Rechtsbehelfsverfahren oder zu Begründung von Anträgen an das Finanzamt von Bedeutung sind.

29.11.2004

Sparwille wurde deutlich gemacht!

Steuerzahlerbund diskutierte mit Fraktionsvertretern über Einsparungen

Vor dem Hintergrund der angespannten Haushaltslage und den Diskussionen um die Kosten für die Politik suchte der Bund der Steuerzahler das Gespräch mit Vertretern der Stadtfraktionen. Auf einer gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtpräsidenten, den Fraktionsvorsitzenden sowie Vertretern der Stadtverwaltung wurden die unterschiedlichen Positionen zur Finanzierung der Politik in Schwerin diskutiert. Sowohl der Bund der Steuerzahler als auch die Vertreter der Stadtfraktionen sahen insbesondere durch den Umzug der Fraktionen aus dem Rathaus am Markt in das Stadthaus Einsparpotenziale, die schon jetzt ausgenutzt werden. Darüber hinaus wird der Verwendungskatalog für die Fraktionsgelder überprüft. Auch an dieser Stelle können Einsparungen getätigt werden. "Grundsätzlich haben die Vertreter der Parteien im Stadtparlament deutlich gemacht, dass die notwendigen Einsparungen auch nicht vor der Politik halt machen werden. Für den Bund der Steuerzahler ist das ein sehr positives Signal. Schwerin braucht eine starke Stadtvertretung mit einem ausreichenden Etat. Dieses Geld muss aber sparsam und gezielt für die politische Arbeit verwendet werden", so der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel.

Alle Vertreter warnten in diesem Zusammenhang vor Vergleichen mit den Vorjahren und anderen Stadtparlamenten. Seit der Kommunalwahl im Juni 2004 hat sich die Zahl der Fraktionen im Stadtparlament vergrößert. Das bedeutet automatisch mehr Kosten. Schwierig ist auch ein Vergleich mit anderen Städten. Oft fließen die Personalkosten der Fraktionen in den Verwaltungshaushalt ein. Dagegen werden in Schwerin alle Kosten getrennt aufgeführt. Diese Transparenz bieten andere Städte nicht.

Neben den Fraktionsgeldern standen auch die Sitzungsgelder zur Diskussion. An dieser Stelle bemängelte der Bund der Steuerzahler, dass sich die Stadtvertretung sehr stark an die Verordnung des Innenministeriums anlehnt. Diese wurde nach 10 Jahren angepasst und erlaubt nun eine Vergütung von 30 Euro pro Sitzung.
Reiner Holznagel: "Für uns ist dieser Betrag in Ordnung. Wir hätten es nur lieber, wenn die Abgeordneten ihre Vergütung am Anfang ihrer Amtsperiode selber bestimmen und dann auch verantworten. Die derzeitige Lage verführt dazu, dass einige Abgeordnete die Erhöhung dem Innenministerium zuschieben. Das ist zwar in der Sache korrekt, dennoch können und sollten es die Abgeordneten selber regeln."

14.09.2004

Schwarzarbeit

Neues Gesetz zwingt auch private Steuerzahler Belege aufzubewahren Bund der Steuerzahler warnt vor "Ohne-Rechnung- Geschäften"

Das am 1. August in Kraft getretene Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz soll die ausufernde Schattenwirtschaft bekämpfen und richtet sich vor allem gegen die organisierte, gewerbliche Schwarzarbeit. Aber auch für Privatleute gibt es eine Verschärfung. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin.

Private Steuerzahler, die Unternehmer mit der Ausführung von Arbeiten an einem Grundstück oder Gebäude beauftragen, zum Beispiel Bau-, Garten- oder Reinigungsarbeiten in Auftrag geben, müssen sich seit Anfang August immer eine Rechnung ausstellen lassen und diese Rechnung oder einen Beleg, aus dem die Bezahlung der Rechnung hervorgeht, zwei Jahre lang aufbewahren. Die Nichtbeachtung dieser Aufbewahrungspflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld in Höhe von 500 Euro geahndet werden.

Gleichzeitig sind auch Unternehmer dazu verpflichtet, bei grundstücksbezogenen Leistungen künftig generell eine Rechnung auszustellen. Tun sie dies nicht innerhalb von 6 Monaten nach Leistungserbringung, kann dies Bußgelder bis zu 5.000 Euro nach sich ziehen.

07.09.2004

30 Millionen Euro, mehr darf die BUGA nicht kosten!

Bund der Steuerzahler diskutiert mit OB Claussen die Planung und Durchführung der BUGA 2009 in Schwerin

Vor dem Hintergrund des finanziellen Desasters der internationalen Gartenbauausstellung 2003 in Rostock hat der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern eine konstruktive aber auch kritische Begleitung der Bundesgartenschau (BUGA) 2009 in Schwerin angekündigt. Ziel ist es, eine solide Gartenschau durchzuführen, die sich die Stadt auch leisten kann.

Ein erstes Treffen dazu fand am Montag dem 06. September 2004 zwischen dem Vorstand des Verbandes und dem Oberbürgermeister der Landeshauptstadt Schwerin, Norbert Claussen, statt. Dabei informierte der Oberbürgermeister über den Stand der Planungen und den finanziellen Rahmen der BUGA. Norbert Claussen machte deutlich, dass die Stadt nicht mehr als 30 Millionen Euro für die BUGA eingeplant habe und auch nicht ausgeben werde. Von den 30 Millionen Euro sind ca. 20 Millionen für Investitionen geplant und 10 Millionen Euro für die Durchführung.

Bei der Durchführung sehen sowohl der Oberbürgermeister als auch der Bund der Steuerzahler Risiken, die schwer zu kalkulieren sind. Trotzdem sollte der Finanzrahmen eingehalten werden. "Wir sind mit den Ausführungen des Oberbürgermeisters zur BUGA zufrieden. Eine nachhaltige Flächennutzung, der Ausbau von Sicherheiten, sowie die zurückhaltende Einplanung von Fördermitteln lassen eine solide Planung erkennen. Erfreulich ist auch, dass im Gegenteil zu anderen Gartenschauen kein großer Personalapparat aufgebaut wird", so der Landesvorsitzende des Steuerzahlerbundes Uwe Karsten.

Ebenfalls positiv nahm der Bund der Steuerzahler, das doppelte Controlling zur Kenntnis. Uwe Karsten: "Der Oberbürgermeister ist gut beraten, bei diesem Projekt mit Netz und doppelten Boden zu arbeiten. Durch eine zweifache und unabhängige Prüfung können Fehlentwicklungen und Missstände, wie sie in Rostock offenbar geherrscht haben, vermieden werden. Deshalb findet der Oberbürgermeister unsere Unterstützung. Wir werden aber weiterhin im Sinne der Steuerzahler die BUGA 2009 in Schwerin kritisch und konstruktiv begleiten."

11.08.2004

Bei Ferienjobs können Steuern zurückgeholt werden!

Bund der Steuerzahler informiert junge Steuerzahler auf spezieller Internetseite

Wer in den Ferien jobt, sollte sich danach seine Lohnsteuerkarte aushändigen lassen und diese aufbewahren. Denn die zunächst vom Arbeitgeber einbehaltene Lohn- und Kirchensteuer sowie der Solidaritätszuschlag können nach Ablauf des Kalenderjahres in den meisten Fällen vom Finanzamt zurückgefordert werden. Dafür muss lediglich ein Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer ausgefüllt werden, der bei allen Finanzämtern erhältlich ist.

Bei der Lohnsteuerabrechnung muss man davon ausgehen, dass während des ganzen Jahres Arbeitslohn bezogen wird. Da Ferienarbeit aber nur einige Wochen im Jahr dauert, sind die vom Arbeitslohn abzuziehenden und für das ganze Jahr geltenden Pausch- und Freibeträge meist höher als der erhaltene Arbeitslohn, so der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern.

Beispiel: Hat eine ledige Studentin (=Lohnsteuerklasse I) nicht mehr als 10.782 Euro im Jahr verdient und keine weiteren steuerpflichtigen Einkünfte, erhält sie die Lohn- und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag in vollem Umfang zurück. Erst über diesem Betrag beginnt die Lohnsteuerpflicht.

Achtung: Die Einkünfte der Kinder haben Auswirkungen auf die Steuern der Eltern. Wenn die Gesamteinkünfte des Kindes im Jahr 2004 7.680 Euro überschreiten, kann dies bei den Eltern unter anderem zu Einschränkungen oder zum Verlust des Kindergeldes oder des Kinderfreibetrages führen.

Tipps zur ersten Steuererklärung bietet der Bund der Steuerzahler auf einer speziellen Internetseite für Jugendliche. Unter www.steuerbar.de können sich junge Steuerzahler über dem Umgang mit dem Finanzamt informieren. Aber auch Themen wie Heirat und Steuern, die private Altersversorgung, die doppelte Haushaltsführung oder die Anerkennung von Fahrtkosten werden angesprochen und erklärt.

03.08.2004

Steuertipp für beruflich veranlasste Umzugskosten!

Durch eine Verbesserte steuerliche Berücksichtigung können mehr Kosten berücksichtigt werden.

Steuerzahler, die aus beruflichen Gründen umziehen, können die entstandenen Umzugskosten steuerlich als Werbungskosten abziehen. Für den Ansatz dieser Kosten gelten eine Reihe von Höchst- bzw. Pauschbeträgen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern weist darauf hin, dass sich für Umzüge ab dem 1. August 2004 Änderungen beim Ansatz der Unterrichtskosten und der sonstigen Umzugskosten ergeben.

Die Kosten für zusätzlichen Unterricht der Kinder, der durch den Umzug bedingt ist, können bei Umzügen ab dem 1. August 2004 bis zu einem Höchstbetrag von 1.409 Euro pro Kind abgesetzt werden. Bisher liegt die Grenze bei 1.395 Euro. Die Aufwendungen für den Unterricht können bis zur Hälfte des Höchstbetrages voll und darüber hinaus zu 3/4 berücksichtigt werden.

Bei den sonstigen Umzugskosten steigen die Pauschbeträge, die anstelle eines Einzelnachweises geltend gemacht werden können, für Ledige von 555 Euro auf 561 Euro und für Verheiratete von 1.110 Euro auf 1.121 Euro. Für jede weitere Person, die mit dem Umziehenden in einem Haushalt lebt (mit Ausnahme des Ehegatten), erhöht sich der Pauschbetrag für sonstige Umzugskosten um 247 Euro (bisher 245 Euro).

16.07.2004

Alleinerziehende wieder besser gestellt!

Viele Alleinerziehende erlebten zum 1. Januar 2004 ein böses Erwachen, denn sie wurden von der Steuerklasse II in die erheblich ungünstigere Steuerklasse I eingestuft. Durch eine rückwirkende Gesetzesänderung wurden nun die Voraussetzungen für die Gewährung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende bzw. die Einstufung in die Steuerklasse II gelockert. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. rät allen Alleinerziehenden zu prüfen, ob ihnen jetzt wieder die Steuerklasse II zusteht. Sollte das der Fall sein, empfiehlt der Bund der Steuerzahler, umgehend einen Steuerklassenwechsel zu beantragen.

Seit dem 1.1.2004 erhalten Alleinerziehende einen besonderen Entlastungsbetrag in Höhe von 1.308 Euro, der mit der Einstufung in die Steuerklasse II einhergeht und den bisherigen Haushaltsfreibetrag ersetzte. Die Voraussetzungen für die Gewährung dieses neuen Freibetrags waren jedoch so streng, dass viele Alleinerziehende benachteiligt wurden. Durch massive Kritik an dieser Verschärfung erfolgten jetzt Korrekturen.

Der Anwendungsbereich des Entlastungsbetrags wurde rückwirkend zum 1.1.2004 erweitert. Die Änderungen bestehen vor allem darin, dass volljährige Kinder, Enkel- oder Stiefkinder, für die Anspruch auf die Gewährung von Kindergeld oder auf einen Kinderfreibetrag besteht, und die zum Haushalt des Alleinerziehenden gehören, bei der Gewährung des Entlastungsbetrages wieder berücksichtigt werden.

Der Entlastungsbetrag steht nunmehr alleinstehenden Steuerzahlern zu,
• die in einer Haushaltsgemeinschaft mit mindestens einem Kind leben, wobei es unerheblich ist, ob das Kind mit Haupt- oder Nebenwohnsitz beim Alleinerziehenden gemeldet ist und
• wenn für das Kind ein Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag besteht.

Alleinerziehenden, bei den die Voraussetzung für die in die Steuerklasse II vorliegen, empfiehlt der Bund der Steuerzahler, eine Änderung der Lohnsteuerkarte 2004 zu beantragen. Der Wechsel der Steuerklasse stellt sicher, dass sich die günstigere Steuerklasse II bereits beim monatlichen Lohnsteuerabzug bemerkbar macht.

28.06.2004

Ratgeber für Unternehmer: "Die Steuerprüfung"

Jeder Unternehmer muss damit rechnen, dass ihm im Laufe seiner Tätigkeit eine Steuerprüfung ins Haus steht. Eine Steuerprüfung kann erhebliche Folgen für den Unternehmer haben, daher ist es wichtig, dass er seine Rechte und Pflichten kennt. In dem überarbeiteten und auf den neuesten Stand gebrachten Ratgeber "DIE STEUERPRÜFUNG" gibt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern Hilfestellung bei der Beantwortung der häufigsten Fragen, die eine Steuerprüfung mit sich bringt.

Die Broschüre informiert über den Ablauf einer Steuerprüfung von der Ankündigung des Prüfungstermins bis zur Schlussbesprechung sowie über den zulässigen Umfang und die beliebtesten Jagdgründe einer Prüfung. Abgerundet wird die Broschüre durch einen Anhang mit den wichtigsten Gesetzen und Verwaltungsanweisungen zu diesem Thema.

Die Broschüre "DIE STEUERPRÜFUNG" kann schriftlich beim Bund der Steuerzahler Mecklenburg - Vorpommern e.V., Karl - Marx - Straße 7, 19055 Schwerin angefordert werden. Der Anforderung sollte ein adressierter DIN A 4 Umschlag, freigemacht mit 1,44 €, beigefügt werden. Die Schutzgebühr für Nichtmitglieder beträgt 3,00 €.

17.06.2004

Finanzrechtsweg teurer - Einsprüche weiterhin gebührenfrei

Vom 1. Juli 2004 an werden sich infolge von Änderungen des Ge-richtskostengesetzes finanzgerichtliche Verfahren in vielen Fällen verteuern. Darauf weist der Bund der Steuerzahler (BdSt) Mecklen-burg-Vorpommern e.V. hin. Gleichzeitig empfiehlt der BdSt den Steuerzahlern aber, sich trotz der geänderten Kostenregelung nicht davon abhalten zu lassen, ihre Rechte gegenüber den Finanzbehör-den auch vor den Finanzgerichten geltend zu machen.

Höhere Gerichtskosten können sich dadurch ergeben, dass als Be-messungsgrundlage für die Gerichtskosten ein Mindeststreitwert von 1.000 Euro eingeführt wird. Hinzu kommt, dass die Gerichtsgebüh-ren für alle Verfahren, die nach dem 30.6.2004 beginnen, grundsätz-lich mit Einreichung der Klage fällig werden.

Auch die Rücknahme einer Klage wird künftig kostenpflichtig. Kommt ein Steuerzahler also während eines finanzgerichtlichen Ver-fahrens zum Ergebnis, dass seine Klage möglicherweise keine Aus-sicht auf Erfolg hat, und nimmt er die Klage zurück, so fallen künftig generell Gerichtskosten an. Bislang ist die Klagerücknahme im fi-nanzgerichtlichen Verfahren in der Regel gerichtskostenfrei, wenn die Klage spätestens acht Tage vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen wird.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. weist darauf hin, dass die Änderungen bei den Gerichtskosten nicht das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren betreffen. Hier bleibt es dabei, dass die Finanzbehörden bei Einsprüchen der Steuerzahler keine Kosten erheben dürfen.

04.05.2004

Abgabetermin beachten!

Einkommensteuererklärung 2003

Am 31. Mai 2004 endet die Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003. Da dieser Termin auf einen Feiertag fällt, verlängert er sich sogar auf den 1. Juni 2004. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern hin und hebt hervor, dass die Abgabefrist auf Antrag noch weiter verlängert werden kann. Steuerzahler, die verpflichtet sind eine Einkommensteuererklärung abzugeben und den Abgabetermin nicht einhalten können, sollten daher bei ihrem Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Wird die Steuererklärung von einem Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein erstellt, verlängert sich die Abgabefrist automatisch auf den 30.09.2004.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass der Abgabetermin 31. Mai bzw. in diesem Jahr der 1. Juni für Arbeitnehmer nur gilt, wenn sie verpflichtet sind, eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn Nebeneinkünfte, von denen keine Lohnsteuer einbehalten worden ist, mehr als 410 Euro betragen, wenn bei mehreren Arbeitgebern gleichzeitig gearbeitet wurde oder wenn beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer nach der Steuerklasse V oder VI besteuert worden ist.
Liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung nicht vor, dann können Arbeitnehmer von sich aus zum Zwecke der Steuerrückzahlung eine Veranlagung beantragen. Für diese sogenannte Antragsveranlagung, die besser als Antrag auf Lohnsteuer-Jahresausgleich bekannt ist, gilt eine Antragsfrist von 2 Jahren, die nicht verlängerbar ist. Das bedeutet, dass der Antrag auf Antragsveranlagung für das Jahr 2003 bis zum 31. Dezember 2005 gestellt werden kann.
Der Bund der Steuerzahler empfiehlt allerdings, nicht so lange zu warten und die Steuerrückzahlung für das Jahr 2003 umgehend zu beantragen. Denn eine Verzinsung von Steuerguthaben setzt erst nach 15 Monaten ein.

27.04.2004

Auch die Justiz muss sparen!

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die geplante organisatorische Zusammenlegung von Sozial- und Verwaltungsgerichten

Anlässlich der Festveranstaltung "50 Jahre Sozialgerichtsbarkeit" in Rostock unterstützt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern (BdSt) ausdrücklich das Vorhaben von Justizminister Erwin Sellering, die Sozial- und Verwaltungsgerichte organisatorisch zusammenzulegen.

"Besonders in einem dünn besiedelten Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern müssen große Verwaltungsstrukturen abgebaut werden, um sie in moderne und effiziente Entscheidungsträger umzuformen. Hier darf man die Verwaltung der Justiz nicht außen vor lassen. Durch die geplante Zusammenlegung könnten von derzeit acht Behörden fünf abgebaut werden. Die übrigen drei Behörden erledigen dann in angemessener Größe die Verwaltungsaufgaben beider Gerichtsbarkeiten. Für diese Zusammenlegung hat der Minister unsere volle Unterstützung, solange die Bürger in vollem Umfang Ihre Rechte geltend machen können", so der Verwaltungsratsvorsitzende des Steuerzahlerbundes Christian Rosenkranz.

Nachteile für die Gerichtsbarkeit sieht Rosenkranz nicht. Die Besonderheiten der Sozialgerichte würden nach den Plänen von Sellering vollständig erhalten bleiben. Vor allem bliebe es bei der Mitwirkung der sachverständigen ehrenamtlichen Richter, die von den Interessenverbänden wie z.B. Unternehmerverbände und Behinderten- und Sozialverbände benannt werden.

Christian Rosenkranz: "Minister Sellering hat einen guten Vorschlag gemacht. Wir halten dieses Modell für gut und schlagen vor, dass andere Bundesländer dem folgen. Der Steuerzahler hat ein Recht darauf, für möglichst wenig Steuern bestmögliche staatliche Leistungen zu bekommen. Dazu gehören auch effiziente und schlanke Strukturen. Nun sollten die Vorschläge umgesetzt werden. Eine unendliche Diskussion wie bei der Verwaltungsreform darf diesem Land nicht noch einmal passieren."

21.04.2004

Finanzbeamte machen auch Fehler!

Steuerzahlerbund schätzt, dass ein Drittel der Einkommensteuerbescheide falsch sind

Wer seine Einkommensteuererklärung 2003 Anfang diesen Jahres abgegeben hat, wird im Regelfall in den nächsten Tagen Post vom Finanzamt bekommen. Durch die frühe Einreichung der Steuererklärung hoffen Steuerzahler nicht selten auf eine Rückerstattung zu viel gezahlter Steuern. Die Post vom Finanzamt kann aber zu bösen Überraschungen führen. Erhoffte Rückerstattungen bleiben aus oder kehren sich in Nachzahlungen um. Dabei muss die Ursache nicht unbedingt beim Steuerpflichtigen liegen. Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern schätzt, dass ca. ein Drittel der Steuerbescheide fehlerhaft sind. Zahlendreher, falsche Kinderzahl oder falsche Steuertabellen sind oft die Fehlerquellen. "Wer seinen Bescheid erhält, sollte diesen genau prüfen und mit seiner Erklärung vergleichen. Wurden alle Werbungskosten berücksichtigt, sind die Frei- und Pauschbeträge anerkannt worden, hat das Finanzamt alle außergewöhnlichen Belastungen beachtet? Alle Abweichungen muss das Finanzamt in der Anlage zum Bescheid begründen. Stellt der Steuerzahler Differenzen zur Erklärung fest, kann er innerhalb von vier Wochen Einspruch einlegen", so der Steuerexperte des Steuerzahlerbundes Hans-Jürgen Prüße.
Der Einspruch muss schriftlich und begründet erfolgen. Wobei die Begründung auch innerhalb von zwei Monaten nachgereicht werden kann. Ca. zwei Drittel aller Einsprüche haben Erfolg und der Bescheid wird zugunsten des Steuerzahlers geändert. Hans-Jürgen Prüße verweist aber darauf, dass der Einspruch zurückgenommen werden kann, wenn der Steuerzahler Nachteile erfährt. Dann gilt wieder der ursprüngliche Bescheid. "Wer eine Nachzahlung leisten muss und gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hat, muss trotzdem zahlen. Der Einspruch schiebt die Zahlung nicht auf", mahnt Prüße. Sollte der Einspruch aber begründet sein, erhält der Steuerzahler schließlich sein Geld zurück.

Bis zum 31.05.2004 haben Steuerzahler, die eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, Zeit. Beauftragt der Steuerzahler einen Steuerberater, akzeptiert die Finanzverwaltung in der Regel eine Fristverlängerung bis zum 30.09.2004. Neuerdings ist auch die Abgabe einer elektronischen Steuererklärung möglich. Die Finanzämter Schwerin, Rostock und Greifswald versprechen dann eine schnellere Bearbeitung. Das ist aber kein Regelfall, so ist das Finanzamt Stralsund nach eigener Auskunft noch nicht in der Lage eine elektronische Steuererklärung schneller zu bearbeiten.
Praktische Hilfe bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung bietet der Bund der Steuerzahler durch eine kostenlose Broschüre. Diese kann mit einem frankierten Rückumschlag von 1,00 Euro unter Bund der Steuerzahler, Karl-Marx-Straße 7, 19055 Schwerin angefordert werden.

06.04.2004

Ratgeber für Hausbesitzer: "STEUERN UND ZULAGEN RUND UMS HAUS"

Viele Steuerzahler sind Immobilieneigentümer, viele planen Eigentümer einer Immobilie zu werden. Mit dem Eigentum einer Immobilie sind steuerliche Folgen verknüpft, deren Kenntnis dem Steuerzahler viel Geld sparen kann. In dem überarbeiteten und auf den neuesten Stand gebrachten Ratgeber "STEUERN UND ZULAGEN RUND UMS HAUS" gibt der Bund der Steuerzahler Mecklenburg - Vorpommern e.V. Hilfestellung bei der Beantwortung von Fragen und dem Lösen von Problemen zu diesem Teil des Steuerrechts.

Die Broschüre informiert u.a. darüber, mit welchen staatlichen Förderungen Eigentümer einer Immobilie rechnen können, wenn sie diese selbst nutzen. Für Vermieter ist vor allem das Kapitel "Werbungskosten" interessant, worin erläutert wird, welche Aufwendungen steuerlich in Abzug gebracht werden können, aber auch, worauf bei größeren Renovierungsvorhaben geachtet werden muss. Weitere Themen sind die Grunderwerbsteuer, die Grundsteuer, die Zweitwohnungsteuer, Mietverhältnisse mit Angehörigen, es wird auf die steuerliche Besonderheiten bei Ferienwohnungen ebenso eingegangen, wie auf die steuerlichen Folgen bei der Veräußerung einer Immobilie. Weiterhin werden Tipps zu den Problembereichen Schenkung bzw. Vererbung einer Immobilie gegeben.

Abgerundet wird die Broschüre durch zahlreiche Beispiele und Übersichten sowie einem Anhang mit allen wichtigen Formularen zum Thema.

Die Broschüre "STEUERN UND ZULAGEN RUND UMS HAUS" kann schriftlich beim Bund der Steuerzahler Mecklenburg - Vorpommern e.V., Karl - Marx - Straße 7, 19055 Schwerin angefordert werden. Der Anforderung sollte ein adressierter DIN A 4 Umschlag, freigemacht mit 1,44 €, beigefügt werden. Die Schutzgebühr für Nichtmitglieder beträgt 3,00 €.

31.03.2004

Wer Steuern abschafft, setzt die richtigen Zeichen!

Der Bund der Steuerzahler begrüßt das Vorhaben des Landtages Mecklenburg-Vorpommern die Jagdsteuer abzuschaffen.

Die Jagdsteuer gehört zu den kommunalen Steuern und ist im kommunalen Abgabengesetz des Landes geregelt. Dabei ist die Erhebung durch die Kommunen eine Kannbestimmung. In Mecklenburg-Vorpommern erhebt lediglich der Landkreis Demmin die Jagdsteuer, um die Kriterien des Finanzausgleichgesetzes einzuhalten. Diese besagen, dass alle Einnahmequellen durch die Landkreise genutzt werden müssen, um Zuweisungen durch das Land zu erhalten.

"Der Landkreis Demmin hat unter hohen Verwaltungsaufwand im Jahr 2000 erstmals die Jagdsteuer erhoben. Aufwand und Nutzen standen dabei in keinem Verhältnis. Darüber hinaus bestraft man die Jäger in der Kommune für ihre wichtige Arbeit in der Natur. Die Abschaffung der Steuer ist deshalb gut und setzt die richtigen Zeichen.", so der Verwaltungsratsvorsitzende des Steuerzahlerbundes Christian Rosenkranz.

Mit der Abschaffung der Jagdsteuer würde Mecklenburg-Vorpommern den Ländern Bayern, Berlin, Bremen, Hamburg und Thüringen folgen.

26.02.2004

Steuerzahlerbund fordert politische und personelle Konsequenzen

Eine verfehlte Haushalts- und Finanzpolitik der Landesregierung, Steuergeld-verschwendung in Millionenhöhe und die Missachtung von Recht und Gesetz, das ist die Zusammenfassung des Jahresberichtes 2004 des Landesrechnungshofes Mecklenburg-Vorpommern.

Im Fokus des Landesrechnungshofes standen auch die Beraterverträge der Landesregierung. Hier bestätigt der Bericht den Verdacht des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern, dass die Landesregierung in hohem Maße Steuergeld aus dem Fenster wirft. Dabei stehen nicht nur überhöhte Honorare oder üppige Nebenkostenabrechnungen in der Kritik, sondern insgesamt Sinn und Zweck der Beraterverträge. Auch konnte der Anschein von Korruption nicht zweifelsfrei ausgeräumt werden. "Vor diesem Hintergrund müssen in den entsprechenden Behörden disziplinarische Konsequenzen eingeleitet werden. Aber auch die politische Führung des Landes Mecklenburg-Vorpommern darf sich an dieser Stelle nicht verstecken und muss Verantwortung übernehmen. Ein weiter so darf es nicht geben", forderte der Geschäftsführer des Steuerzahlerbundes Reiner Holznagel.

Der Steuerzahlerbund wird sich in den nächsten Tagen intensiv mit dem Jahresbericht des Landesrechnungshofes beschäftigen. Eine öffentliche Hinterfragung zu den Vorgängen wird dabei selbstverständlich sein. Reiner Holznagel: "Es reicht nicht aus, einmal im Jahr Steuergeldverschwendung öffentlich zu beklagen. Immer wieder müssen die Verantwortlichen mit der Verschwendung von öffentlichen Mitteln konfrontiert werden. Wir kritisieren, um Verschwendung zu verhindern."

25.02.2004

Kosten eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit stellen Werbungskosten dar

Finanzamt an Unfallkosten beteiligen

Für alle, die wegen des Winterwetters einen Autounfall auf dem Weg zur Arbeit hatten, hält der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern einen tröstlichen Steuertipp bereit. Sie können unter bestimmten Voraussetzungen die Unfallkosten steuerlich absetzen.

Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die entstandenen Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Abzugsfähig sind insbesondere Aufwendungen zur Beseitigung von Körper- und Sachschäden, Abschleppkosten, Gerichts-, Gutachter- und Anwaltskosten.

Steuerlich absetzbar sind auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadensfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung in dem Jahr, in dem sich der Unfall ereignet hat, steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. Wird bei einem selbst verschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug völlig zerstört, kann der Unterschiedsbetrag zwischen den Anschaffungskosten abzüglich der Abschreibungen bis zum Unfallzeitpunkt und abzüglich Versicherungserstattung und Erlös aus dem Verkauf des Schrottwagens als Werbungskosten abgezogen werden.

Wichtig ist nach Angaben des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg - Vorpommern, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege über die durch den Unfall verursachten Aufwendungen aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen.

18.02.2004

Steuerzahlerbund begrüßt neue Führungsspitze am Landesrechnungshof

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern begüßt die Wahl des neuen Präsidenten und die Wahl des neuen Vizepräsidenten am Landesrechnungshof Mecklenburg-Vorpommern.
Positiv ist, dass der Landtag sich mit großer Mehrheit auf beide Personen einigen konnte.
Damit wurde eine parteipolitische Beschädigung beider Ämter verhindert.

Die Arbeit des Landesrechnungshofes ist nicht nur in Zeiten knapper Kassen gefragt. Mit der neuen Führungsspitze am Landesrechnungshof ist ein nahtloser Übergang gesichert und die Landesregierung, aber auch die Landkreise, können kontinuierlich kontrolliert und beraten werden.

Der Bund der Steuerzahler Mecklenburg - Vorpommern freut sich auf die zukünftige Zusammenarbeit. Ziel beider Häuser ist der ordentliche Umgang mit öffentlichen Mitteln in Mecklenburg - Vorpommern. Dazu müssen alle Kräfte zusammenarbeiten.

17.02.2004

Eigenheimzulage

Geänderte Förderbeträge und neue Einkommensgrenzen

Steuerzahler, die ein Eigenheim errichten oder anschaffen wollen, müssen bei der Eigenheimzulage zahlreiche Änderungen gegenüber dem bisherigen Recht beachten. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hin. So wurde der Förderbetrag insbesondere bei Neubauten reduziert und Einkommensgrenzen gesenkt. In bestimmten Fällen kommt allerdings noch das alte Recht zum Tragen.

Zum 1.1.2004 erfolgten folgende wichtige Änderungen bei der Eigenheimzulage:

• Die Grundförderung wurde vereinheitlicht und abgesenkt. Sie beträgt jährlich bei Neu- und Altbauten bis zu 1.250 € (1 Prozent von maximal 125.000 € Herstellungs- oder Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungskosten des Grundstücks). Neuerdings sind unter bestimmten Bedingungen auch Aufwendungen für Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen begünstigt. Hingegen entfallen Förderungen bei Ausbauten oder Erweiterungen eines Eigenheims.
• Die Kinderzulage wurde von 776 € auf 800 € pro Kind und Jahr erhöht. Die Kinderzulage wird - genauso wie die Grundförderung - acht Jahre lang gewährt und ergibt einen Gesamtförderbetrag von 6.400 € pro Kind.
• Die Einkommensgrenzen wurden gesenkt. Gefördert werden nur Bauherren, bei denen die Summe der positiven Einkünfte im Erstjahr der Förderung zuzüglich der Summe der positiven Einkünfte des vorangegangenen Jahres (Vorjahrs) 70.000/140.000 € (Ledige/Verheiratete), zuzüglich 30.000 € für jedes Kind, für das ein Anspruch auf Kinderzulage besteht, nicht übersteigt. Neu ist neben den verminderten Grenzwerten, dass nicht mehr auf den Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern auf die Summe der positiven Einkünfte abgestellt wird.
• Bei Anteilen an Wohnungsbaugenossenschaften wurde der jährliche Förderbetrag auf max. 1.200 € begrenzt. Hinzu kommt eine Kinderzulage von jährlich 250 €. Gefördert wird aber nur, wenn der Antragsteller spätestens im letzten Förderjahr die Wohnung selbst nutzt.

Die neue Eigenheimförderung gilt ab 2004, d.h. Bauherren, die vor dem 1. Januar 2004 mit der Herstellung begonnen haben, und Erwerber, die vor dem 1. Januar 2004 den notariellen Kaufvertrag abschlossen haben oder einer Genossenschaft beigetreten waren, haben noch Anspruch auf die bisherige, i.d.R. günstigere alte Eigenheimzulage, und zwar über den gesamten Förderzeitraum von acht Jahren.

05.02.2004

Steuererklärung leicht gemacht!

Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. bietet Hilfe für die Steuererklärung 2003 an.

Wer muss eine Einkommensteuererklärung oder eine Antragsveranlagung abgeben und bis wann müssen die Formulare beim Finanzamt eingehen? Was verbirgt sich hinter den Anlagen KAP, SO und Kinder? Welche Belege müssen der Steuererklärung beigefügt werden?

Diese Fragen beantwortet die Broschüre "Steuererklärung 2003" vom Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. Der Ratgeber richtet sich an Privatpersonen, die eine Steuererklärung abgeben müssen oder wollen. Von Werbungskosten über Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen bis hin zu Rechtsmitteln und Fristen helfen 48 Seiten Schritt für Schritt beim Ausfüllen der Steuererklärung.

Jeder Steuerbürger sollte daher die Möglichkeiten nutzen, seine steuerliche Belastung in Grenzen zu halten. Jährlich werden dem Staat rund eine halbe Milliarde Euro geschenkt, weil entweder keine oder unvollständig ausgefüllte Steuererklärungen abgegeben wurden.

Die Broschüre kann mit einem frankierten Rückumschlag von 1,00 € und der Empfängeradresse schriftlich unter folgender Adresse angefordert werden:

Bund der Steuerzahler
Mecklenburg-Vorpommern e.V.
Karl-Marx-Str.7
19055 Schwerin

27.01.2004

Bravo Herr Minister!

Steuerzahlerbund Mecklenburg-Vorpommern begrüßt den geplanten Abbau von Bürokratie und die Deregulierung von Vorschriften durch die Landesregierung unter Federführung von Justizminister Erwin Sellering.

"Jeder Arbeitsplatz im Mittelstand ist mit Kosten bis zu 3.500 Euro für den staatlichen Bürodienst belastet. Pro Mitarbeiter werden ca. 62 Stunden für bürokratische Pflichtlektüre benötigt. 16 von 100 Existenzgründungen werden durch öffentliche Verwaltung behindert. Diese Fakten verlangen schnelles und entschlossenes Handeln", so der Verwaltungsratsvorsitzende des Bundes der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V., Christian Rosenkranz.

In Deutschland und in Mecklenburg-Vorpommern behindert die Bürokratie nicht nur die wirtschaftliche Entwicklung von mittelständigen Unternehmen, sie kostet den Steuerzahler auch sehr viel Geld. Vor diesem Hintergrund ist der Abschlussbericht der Kommission -Deregulierung, Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung- für den Steuerzahlerbund ein ermutigendes Zeichen. Nun komme es darauf an, so Christian Rosenkranz, dass die Politik schnell handelt und die Vorschläge der Kommission umsetzt.

Mecklenburg-Vorpommern hat die Chance, als Vorreiter für eine bundesweite Deregulierung zu stehen. Dabei spielt die vorläufige Testregion Westmecklenburg auch eine wichtige Rolle. "Wir werden Minister Sellering unterstützen und hoffen, dass der Bürokratieabbau auch tatsächlich an Fahrt gewinnt. Dabei genügt es aber nicht, wenn nur ein Minister auf dem richtigen Weg ist. Die gesamte Landesregierung muss sich engagieren und Bürokratieabbau bzw. Deregulierung zum Ziel haben" forderte der Verwaltungsratsvorsitzende des Steuerzahlerbundes abschließend.

22.01.2004

Kosten für Haushaltshilfe abzugsfähig

Steuerzahler, die sich demnächst an die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2003 begeben, sollten beachten, dass es für die Beschäftigung einer Haushaltshilfe oder für die Inanspruchnahme von Haushaltsdienstleistungen eine neue Steuerabzugsmöglichkeit gibt. Darauf weist der Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V. hin.

Danach werden auf Antrag ab dem Veranlagungszeitraum 2003 folgende Beträge von der Steuerschuld abgezogen:

 Für Zahlungen an geringfügig Beschäftigte (400-Euro-Jobs) können 10 v. H. der Kosten, maximal 510 € jährlich abgesetzt werden.

 Die steuerliche Absetzungsmöglichkeit beträgt 12 v. H. der Kosten und maximal 2400 € jährlich, wenn für die im Privathaushalt beschäftigte Person Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung entrichtet werden und keine geringfügig entlohnte Beschäftigung vorliegt.

 Bei Inanspruchnahme von haushaltsnahen Dienstleistungen (z.B. Einschaltung einer Dienstleistungsagentur) sind 20 v. H. der Kosten absetzbar, maximal 600 € jährlich.

Ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis liegt vor, wenn es sich um eine haushaltsnahe Tätigkeit handelt. Dazu gehören z.B. die Zubereitung von Mahlzeiten im Haushalt, die Reinigung der Wohnung, die Gartenpflege sowie die Versorgung und Betreuung von Kindern, alten oder pflegebedürftigen Personen. Nachhilfe oder allgemeiner Unterricht (z.B. Sprachunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten, sportliche und andere Freizeitbeschäftigungen sind nach Auffassung der Finanzverwaltung allerdings nicht begünstigt. Begünstigt ist aber nicht nur der Fall, dass jemand eine Haushaltshilfe beschäftigt. Man kann mit der Ausführung der vorgenannten haushaltsnahen Tätigkeiten auch Dritte (z. B. eine Dienstleistungsagentur, einen Pflegedienst oder einen Gärtner) beauftragen.

Der steuerliche Abzug setzt stets voraus, dass die Aufwendungen des Steuerzahlers weder Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben darstellen, noch als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden.

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