Gesetzgebungsverfahren
Steuerhinterziehungsbekämpfung/ Selbstanzeige
- Stellungnahme BdSt
12.07.2010 - Bundesrat Drucksache
12.07.2010 - Antrag der Grünen
12.07.2010
Nachdem bereits im vergangenen Jahr mit dem „Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz“ ein Versuch unternommen wurde, vor allem die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung einzugrenzen, wurden im Jahr 2010 weitere Vorschläge unterbreitet, um Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. Die Fraktionen des Bundestages haben dazu entsprechende Vorschläge vorgelegt. Mehr dazu
Gerichtlicher Rechtsschutz ist nur dann effektiv, wenn er nicht zu spät kommt. Deshalb garantieren das Grundgesetz (Art. 19 Absatz 4, Art. 20 Absatz 3 GG) und Art. 6 Absatz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) einen Anspruch auf Rechtsschutz in angemessener Zeit. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat mit Urteil vom 26. Oktober 2000 (Nr. 30 210/96) entschieden, dass bei überlanger Dauer gerichtlicher Verfahren neben dem Recht auf ein faires und zügiges Verfahren auch das in Art. 13 EMRK verbürgte Recht auf wirksame Beschwerde verletzt sein kann. Danach muss ein betroffener Bürger die Möglichkeit haben, einen Rechtsbehelf wegen der überlangen Verfahrensdauer bei einer staatlichen Stelle einzulegen und sich damit gegen die unangemessene Verfahrensdauer zu wehren. Bislang sieht die Deutsche Rechtsordnung einen solchen Rechtsbehelf bei überlangen Gerichtsverfahren nicht vor. Mehr dazu
Der Entwurf des Jahressteuergesetzes 2010 enthält eine Vielzahl thematisch nicht oder nur partiell miteinander verbundener Einzelmaßnahmen, die überwiegend technischen Charakter haben. Im Verlauf des Jahres 2009 hat sich in vielen Bereichen des deutschen Steuerrechts fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben, der wegen des Endes der 16. Legislaturperiode in der zweiten Jahreshälfte 2009 nicht mehr umgesetzt werden konnte. Das Jahressteuergesetz 2010 greift diesen Gesetzgebungsbedarf auf und ergänzt ihn um weitere zwischenzeitlich erforderlich gewordene steuerrechtliche wie außersteuerrechtliche Maßnahmen. Mehr dazu
Gesetz zur Umsetzung steuerrechtlicher EU-Vorgaben sowie weiterer steuerrechtlicher Regelungen
- Stellungnahme BdSt
10.02.2010 - Referentenentwurf
Durch das Gesetz sollen insbesondere die im Jahr 2009 ergangenen Entscheidungen des EuGH umgesetzt werden, die Auswirkungen für das deutsche Steuerrecht haben. Dies betrifft vor allem den Bereich der Riester-Rente und die degressive Gebäude-Abschreibung. Daneben enthält das Gesetz Änderungen im Umsatzsteuerrecht. So soll das Umsatzsteuerprivileg der Post zugunsten anderer Anbieter geöffnet werden. Wichtige Neuerungen ergeben sich für Unternehmer im Bereich der Lieferungen und sonstigen Leistungen mit Auslandsbezug. Hier werden aufgrund einer EU-Richtlinie zusätzliche Meldepflichten eingeführt. Damit wollen die EU-Mitgliedstaaten den Umsatzsteuerbetrug eindämmen. Mehr dazu
Wachstums- und Beschleunigungsgesetz
Die neue Koalition aus CDU/CSU und FDP hat im Koalitionsvertrag eine Reihe von steuerlichen Maßnahmen beschlossen. Mit dem Wachstums- und Beschleunigungsgesetz will die neue Koalition erste Beschlüsse aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Geplant sind die Anhebung des Kinderfreibetrags und des Kindergelds, Änderungen im Unternehmensteuerrecht sowie Korrekturen im Erbschaftsteuerrecht und die Änderung des Umsatzsteuersatzes für Übernachten beim Hotelgewerbe. Mehr dazu



